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Experten-Antwort

schwerbehindertenrente, vorgezogen

von Domenica03.01.2023 | 15:15
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Bin neu hier und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente, bin 62 Jahre alt und könnte eine vorgezogene wegen Schwerbehinderung beantragen. Bin noch unschlüssig, weil ich nicht wirklich weiss, ob das gut waere, mal abgesehen von der Rentenhöhe, due ja gleich bleibt. Was würdet ihr raten? Die Voraussetzungen erfülle ich. So wie ich das verstehe, hätte es vor allem Auswirkungen auf einen evtl Zuverdienst/Minijob. Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Domenica,

sofern eine Probeberechnung ergeben hat, dass die Altersrente in unveränderter Höhe gezahlt wird, können sich ggf. verschiedene andere Aspekte ergeben, die Ihre Entscheidung beeinflussen.

Richtig ist, zur Altersrente kann unbegrenzt hinzuverdient werden und die entrichteten Beiträge (z.B. aufgrund einer Beschäftigung) können sich ab dem Erreichen der Regelaltersrente rentensteigernd auswirken. Wenn neben der Erwerbsminderungsrente hinzuverdient wird, entstehen rentenrechtliche Zeiten, die bei der Berechnung der später beginnenden Altersrente berücksichtigt werden und z. B. auch den Anspruch auf Grundrentenzuschläge bzw. erhöhte Freibeträge beim Wohngeld/der Grundsicherung beeinflussen bzw. begründen können.

Evtl. vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle für einen prüfenden Blick auf Ihre Versicherungszeiten.

Bei einer nachfolgenden Altersrente bleibt der Besteuerungsanteil (Prozentsatz) erhalten.

Weitere Aspekte, die nicht direkt das Rentenrecht betreffen, können ggf. für Sie ausschlaggebend sein, z. B. der Einfluss auf den Beginn oder Wegfall einer Betriebsrente, privaten Rente, Förderfähigkeit einer sog. Riesterrente, Wegfall von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld oder Zuschüssen eines Arbeitgebers zum Krankengeld). Sofern Sie aktuell in der Krankenversicherung nicht pflichtversichert sind, kann ggf. mit der Umwandlung in die Altersrente eine Krankenversicherungspflicht eintreten, weil nunmehr die sog. Vorversicherungszeit erfüllt wird...

Ggf. erkundigen Sie sich im Zweifel diesbezüglich bei den entsprechenden Stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Steuerexperteam 03.01.2023 | 15:25
Und auf die neue Berechnung des steuerfreien Betrages. Wenn ich es nicht müsste, würde ich die Erwerbsminderungsrente bist so Regel Altersrente durchlaufen lassen. Wenn sie sowieso nicht arbeiten wollen, gibt es auch keinen Grund zu wechseln.
Abschlägeam 03.01.2023 | 15:28
war gerade vor ein paar Tagen Thema, deshalb 'zeitsparend' hier der Link: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/wechsel-…
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