Hallo Domenica,
sofern eine Probeberechnung ergeben hat, dass die Altersrente in unveränderter Höhe gezahlt wird, können sich ggf. verschiedene andere Aspekte ergeben, die Ihre Entscheidung beeinflussen.
Richtig ist, zur Altersrente kann unbegrenzt hinzuverdient werden und die entrichteten Beiträge (z.B. aufgrund einer Beschäftigung) können sich ab dem Erreichen der Regelaltersrente rentensteigernd auswirken. Wenn neben der Erwerbsminderungsrente hinzuverdient wird, entstehen rentenrechtliche Zeiten, die bei der Berechnung der später beginnenden Altersrente berücksichtigt werden und z. B. auch den Anspruch auf Grundrentenzuschläge bzw. erhöhte Freibeträge beim Wohngeld/der Grundsicherung beeinflussen bzw. begründen können.
Evtl. vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle für einen prüfenden Blick auf Ihre Versicherungszeiten.
Bei einer nachfolgenden Altersrente bleibt der Besteuerungsanteil (Prozentsatz) erhalten.
Weitere Aspekte, die nicht direkt das Rentenrecht betreffen, können ggf. für Sie ausschlaggebend sein, z. B. der Einfluss auf den Beginn oder Wegfall einer Betriebsrente, privaten Rente, Förderfähigkeit einer sog. Riesterrente, Wegfall von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld oder Zuschüssen eines Arbeitgebers zum Krankengeld). Sofern Sie aktuell in der Krankenversicherung nicht pflichtversichert sind, kann ggf. mit der Umwandlung in die Altersrente eine Krankenversicherungspflicht eintreten, weil nunmehr die sog. Vorversicherungszeit erfüllt wird...
Ggf. erkundigen Sie sich im Zweifel diesbezüglich bei den entsprechenden Stellen.