Hallo Schwerbehindertenrente,
aus rentenrechtlicher Sicht wäre eine Antragstellung im Juni für einen Rentenbeginn im März zu spät. Auch im Hinblick auf die voraussichtlichen Änderungen beim Hinzuverdienst ab 2023 empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrem Rentenversicherungsträger über die Gestaltungsmöglichkeiten beraten zu lassen. Bezüglich des nachträglich erwähnten Sachverhalts in Bezug auf Ihre Beschäftigung/Weiterarbeit sollten Sie sich von Fachleuten im Arbeitsrecht (z.B. Schwerbehindertenvertretung, Gewerkschaft usw.) Rat einholen.
Weil ich bei meinem Arbeitgeber sonst nicht einfach weiter arbeiten kann.
Weil ich bei meinem Arbeitgeber sonst nicht einfach weiter arbeiten kann.
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