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Schwerbehindertenrente/Hinzuverdienst

von britt02.02.2008 | 09:25
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde im Mai 58 Jahre. (Jahrgang 1950) habe 50 Prozent Schwerbehinderung. Wann kann ich frühestens in Rente gehen? Mit wieviel Abschlägen? Und: Wieviel Euro im Monat dürfte ich hinzuverdienen? Im Voraus herzlichen Dank für Iher Auskunft. Britt

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Britt,

wie bereits Schade zutreffend ausgeführt hat, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn Sie 35 Jahre zurückgelegt haben. Die Altersgrenze wird auf das 63. Lebensjahr angehoben. Das heißt, bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme mit 60 Jahren beträgt der Abschlag 10,8 % (=36 X 0,3 % = 10, 8 %)

Abschlagsfrei können Sie diese Rente beanspruchen, wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert oder berufs- bzw. erwerbsunfähig nach dem Recht zum 31.12.2000 waren.

Abhängig vom Hinzuverdienst kann die Rente in voller Höhe, in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3 gewährt werden. Für die Rente in voller Höhe gilt derzeit die Grenze von 355 € (1/7 der monatlichen Bezugsgröße). Diese soll rückwirkend zum 1.1.2008 auf 400 € erhöht werden. Die Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrenten bestimmen sich aus den individuellen Entgeltpunkten des Versicherten in den letzten 3 Jahren vor Rentenbeginn.

1 Antworten

Schadeam 02.02.2008 | 13:41
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre vorweisen können, ist die AR für Schwerbehinderte mit 60 Jahren möglich. Abschlagsfrei wäre diese Rente sogar, wenn Sie am 16.11.2000 bereits schwerbehindert waren. Trat die Schwerbehinderung erst danach ein, haben Sie mit 60 10,8% Abschlag. Bis Sie 60 sind ist die letzte Woche von Bundestag entschiedene Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 € längst formell in Kraft getreten und dann gültig.
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