Hallo Britt,
wie bereits Schade zutreffend ausgeführt hat, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn Sie 35 Jahre zurückgelegt haben. Die Altersgrenze wird auf das 63. Lebensjahr angehoben. Das heißt, bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme mit 60 Jahren beträgt der Abschlag 10,8 % (=36 X 0,3 % = 10, 8 %)
Abschlagsfrei können Sie diese Rente beanspruchen, wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert oder berufs- bzw. erwerbsunfähig nach dem Recht zum 31.12.2000 waren.
Abhängig vom Hinzuverdienst kann die Rente in voller Höhe, in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3 gewährt werden. Für die Rente in voller Höhe gilt derzeit die Grenze von 355 € (1/7 der monatlichen Bezugsgröße). Diese soll rückwirkend zum 1.1.2008 auf 400 € erhöht werden. Die Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrenten bestimmen sich aus den individuellen Entgeltpunkten des Versicherten in den letzten 3 Jahren vor Rentenbeginn.