Aus rentenrechtlicher Sicht hätte eine festgestellte Schwerbehinderung von mindestens 50 % den Vorteil, dass Sie mit 63 Jahren und 8 Monaten regulär (60 J und 8 Mo vorzeitig) Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen können. Vorausgesetzt Sie haben mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten belegt.