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Experten-Antwort

Schwerbehinderung

von Armin Jäger12.12.2015 | 14:37
1878 Ansichten
16 Antworten
Mein Schwerbehinderten-Ausweis ist bis Dezember 2016 gültig. Habe heute einen Änderungsantrag nach §69 SGB IX vom Versorgungsamt bekommen zwecks Überprüfung meiner gesundheitlichen Verhältnisse. Darauf soll ich die behandelnden Ärzte angeben. Wie geht es jetzt weiter?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.12.2015 | 09:11

Hallo Herr Jäger,

Fragen zum weiteren Verfahren klären Sie bitte mit Ihrem Versorgungsamt.

15 Antworten

KSCam 12.12.2015 | 15:00
Warum fragen Sie das im Rentenforum? Die Entscheidung darüber wie es bei einem SB Antrag weitergeht trifft nicht die DRV! Wie soll es weitergehen? - Sie geben die Ärzte, die etwas zu den vorhandenen Krankheiten sagen können an und das (Versorgungs)amt (LRA) prüft. Und dann wird wieder entschieden......so oder so...
Schorscham 12.12.2015 | 15:27
Armin Jäger schrieb

"Warum man Ihnen einen Änderungsantrag geschickt hat, sollte eigentlich im Begleitschreiben stehen. Wenn vor Verlängerung des Ausweises eine Nachprüfung erforderlich sein sollte, wird man gewöhnlich bereits im Feststellungsbescheid darauf hingewiesen."

Das Versorgungsamt hat mir den Änderungsantrag ohne Begleitschreiben geschickt. Und im Feststellungsbescheid steht nichts von einer Nachprüfung.

Ist so ein Vorgehen dann korrekt?

Warum man Ihnen einen Änderungsantrag geschickt hat, sollte eigentlich im Begleitschreiben stehen. Wenn vor Verlängerung des Ausweises eine Nachprüfung erforderlich sein sollte, wird man gewöhnlich bereits im Feststellungsbescheid darauf hingewiesen. Ansonsten erfolgen die Verlängerungen völlig unbürokratisch, in dem man den Ausweis frühestens 3 Monate vor Ablauf bei der zuständigen Behörde (Versorgungs- Bürger- oder Landratsamt) vorlegt. Vermutlich ist in Ihrem Fall eine erneute Überprüfung notwendig. Sobald der ausgefüllte Antragsvordruck mit Angabe Ihrer Ärzte der Behörde vorliegt, wird nach Abschluss der Prüfungen ein neuer Feststellungsbescheid an Sie versandt.
W*lfgangam 12.12.2015 | 17:12
Armin Jäger schrieb

"Warum man Ihnen einen Änderungsantrag geschickt hat, sollte eigentlich im Begleitschreiben stehen. Wenn vor Verlängerung des Ausweises eine Nachprüfung erforderlich sein sollte, wird man gewöhnlich bereits im Feststellungsbescheid darauf hingewiesen."

Das Versorgungsamt hat mir den Änderungsantrag ohne Begleitschreiben geschickt. Und im Feststellungsbescheid steht nichts von einer Nachprüfung.

Ist so ein Vorgehen dann korrekt?

Hallo Armin Jäger, Ärzte angeben, abwarten. Sollte der GdB unter 50 fallen und das rentenrechtlich von Bedeutung sein (kommende Altersrente für schwerbehinderte Menschen in 'Gefahr'), folgen Widerspruch und Klage - damit erreichen Sie ein zeitliche Verzögerung des Wegfalls der Schwerbehinderteneigenschaft, erst nach 3 (vollen) Monaten/Schonfrist nach Rechtskraft der letzten (negativen) Entscheidung ist die Schwerbehinderteneigenschaft weg. Wenn Ihre Frage mit Rente nichts zu tun hat, sind Sie hier falsch. Gruß w.
Lauraam 12.12.2015 | 17:22
Wann bekommt dieser KSC mit das er in diesem Forum nicht gebraucht wird, Leute wie Wolfgang geben sich Mühe mit Fragen der kleinen Leute.
Gackiam 12.12.2015 | 17:43
Laura schrieb

Wann bekommt dieser KSC mit das er in diesem Forum nicht gebraucht wird, Leute wie Wolfgang geben sich Mühe mit Fragen der kleinen Leute.

Ich gebe Ihnen den guten Rat: Sein Sie vorsichtig mit dem W*lfgang, das ist ein ganz schlimmer Finger! Der sabbelt Sie voll und Sie merken nicht, dass das vielleicht fast alles falsch ist......
KSCam 12.12.2015 | 18:25
Rückfrage an alle Nörgler und Motzer: Was war falsch an meiner Antwort um 15 Uhr? Aemin Jäger kann seine Frage gerne konkretisieren, wenn Sie die Rente betrifft. So wie aber die Frage war, hat sie nichts mit Rente zu tun. Schönes WE
Herz1952am 13.12.2015 | 19:24
@KSC und Laura, Sie werden unschwer festgestellt haben, dass ich mit dem "Herz1952" von 08.43 Uhr nichts zu tun habe. So früh bringen mich keine 100 Pferde an den PC (smile).
Amüsierter Mitleseram 13.12.2015 | 19:36
Herz1952 schrieb

@KSC und Laura,

Sie werden unschwer festgestellt haben, dass ich mit dem "Herz1952" von 08.43 Uhr nichts zu tun habe.

So früh bringen mich keine 100 Pferde an den PC (smile).

Schade, ich war nämlich hoch erfreut, endlich mal einen sinnvollen Beitrag von Ihnen lesen zu dürfen (smile).
Armin Jägeram 14.12.2015 | 12:40
"Warum man Ihnen einen Änderungsantrag geschickt hat, sollte eigentlich im Begleitschreiben stehen. Wenn vor Verlängerung des Ausweises eine Nachprüfung erforderlich sein sollte, wird man gewöhnlich bereits im Feststellungsbescheid darauf hingewiesen." Das Versorgungsamt hat mir den Änderungsantrag ohne Begleitschreiben geschickt. Und im Feststellungsbescheid steht nichts von einer Nachprüfung. Ist so ein Vorgehen dann korrekt?
=//=am 14.12.2015 | 13:22
Sorry, ich habe übersehen, dass die Befristung bis Dezember 2016 ging. Dann ist es eigentlich verwunderlich, dass schon im Dezember 2015 der Änderungsantrag an Sie gesandt wird. Denn Grund hierfür müssen Sie aber tatsächlich mit dem Versorgungsamt klären.
=//=am 14.12.2015 | 13:19
Auch für diese Frage ist das nicht das richtige Forum. Greifen Sie zum Telefonhörer und fragen beim ZUSTÄNDIGEN Amt nach, dann wissen Sie genau, weshalb Ihnen der Änderungsantrag zugegangen ist. Waren die bisherigen Prozente evtl. nur auf eine bestimmte Zeit festgestellt? Das wäre eigentlich die logischste Schlußfolgerung.
W*lfgangam 14.12.2015 | 19:40
=//= schrieb

Sorry, ich habe übersehen, dass die Befristung bis Dezember 2016 ging. Dann ist es eigentlich verwunderlich, dass schon im Dezember 2015 der Änderungsantrag an Sie gesandt wird.

Denn Grund hierfür müssen Sie aber tatsächlich mit dem Versorgungsamt klären.

...Akten-interner Prüfvermerk des med. Dienstes des Versorgungsamtes zwecks erneuter Begutachtung/Beurteilung der noch bestehenden Einschränkungen/gilt alter GdB noch/ist ggf. 'Heilungsbewährung' bereits erfolgt. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist dabei ohne Bedeutung (!) ...was arbeits- und rentenrechtlich zu 'Irritationen' führen könnte. Gruß w.
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