Hallo Herr Jäger,
Fragen zum weiteren Verfahren klären Sie bitte mit Ihrem Versorgungsamt.
"Warum man Ihnen einen Änderungsantrag geschickt hat, sollte eigentlich im Begleitschreiben stehen. Wenn vor Verlängerung des Ausweises eine Nachprüfung erforderlich sein sollte, wird man gewöhnlich bereits im Feststellungsbescheid darauf hingewiesen."
Das Versorgungsamt hat mir den Änderungsantrag ohne Begleitschreiben geschickt. Und im Feststellungsbescheid steht nichts von einer Nachprüfung.
Ist so ein Vorgehen dann korrekt?
Rückfrage an alle Nörgler und Motzer:
Was war falsch an meiner Antwort um 15 Uhr?
Aemin Jäger kann seine Frage gerne konkretisieren, wenn Sie die Rente betrifft. So wie aber die Frage war, hat sie nichts mit Rente zu tun.
Schönes WE
"Warum man Ihnen einen Änderungsantrag geschickt hat, sollte eigentlich im Begleitschreiben stehen. Wenn vor Verlängerung des Ausweises eine Nachprüfung erforderlich sein sollte, wird man gewöhnlich bereits im Feststellungsbescheid darauf hingewiesen."
Das Versorgungsamt hat mir den Änderungsantrag ohne Begleitschreiben geschickt. Und im Feststellungsbescheid steht nichts von einer Nachprüfung.
Ist so ein Vorgehen dann korrekt?
Wann bekommt dieser KSC mit das er in diesem Forum nicht gebraucht wird, Leute wie Wolfgang geben sich Mühe mit Fragen der kleinen Leute.
Wann bekommt dieser KSC mit das er in diesem Forum nicht gebraucht wird, Leute wie Wolfgang geben sich Mühe mit Fragen der kleinen Leute.
Rückfrage an alle Nörgler und Motzer:
Was war falsch an meiner Antwort um 15 Uhr?
Aemin Jäger kann seine Frage gerne konkretisieren, wenn Sie die Rente betrifft. So wie aber die Frage war, hat sie nichts mit Rente zu tun.
Schönes WE
@KSC und Laura,
Sie werden unschwer festgestellt haben, dass ich mit dem "Herz1952" von 08.43 Uhr nichts zu tun habe.
So früh bringen mich keine 100 Pferde an den PC (smile).
Sorry, ich habe übersehen, dass die Befristung bis Dezember 2016 ging. Dann ist es eigentlich verwunderlich, dass schon im Dezember 2015 der Änderungsantrag an Sie gesandt wird.
Denn Grund hierfür müssen Sie aber tatsächlich mit dem Versorgungsamt klären.
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