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Schwerbehinderung

von Rina12.05.2009 | 09:55
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4 Antworten

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Hallo Experten,bin Jahrg.49.Habe seit 2003 einen Schwerbehindertenausweis.(GDB 100) Bei der Rentenberechnung wurde das nicht berücksichtigt.Ist das korrekt? Vielen Dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.05.2009 | 13:43

Ihre Aussage ist recht allgemein erhalten und daher eine gesicherte Beantwortung nicht möglich.

Wie aus den vorherigen Beiträgen hervorgeht, spielt es einer Rente wegen Erwerbsminderung keine Rolle, da die Rentenversicherung in freier Beweiswürdigung, also unabhängig vom Urteil des Versorgungsamtes entscheidet.

Bei einer Altersrente jedoch kann eine vorliegende Schwerbehinderung Einfluss auf die Höhe der Rente haben. Hier kommt es jedoch auf die Rentenart an - welche Altersrente also bezogen wird.

Bei einer Altersrente mag es also sein, dass die Nichtberücksichtigung Auswirkungen hat.

Wurden denn bei der Rentenantragstellung nach einer vorliegenden Schwerbehinderung gefragt oder wurde trotz der Angabe im Rentenantrag die Schwerbehinderung nicht berücksichtigt?

Wie bereits vorgeschlagen, empfehle ich Ihnen schon allein aus Gründen der Wahrung der Widerspruchsfrist von einem Monat, einen Widerspruch einzulegen und zur Begründung auf die Schwerbehinderung (ggf. unter Beifügung einer bestätigten Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises) hinzuweisen.

3 Antworten

Briita.Fam 12.05.2009 | 10:37
was soll denn da berücksichtigt werden:)Bei einer Rente weg. Erwerbsunfähigkeit ist es nicht ausschlaggebend wie viel man Schwerstbehindert ist GdB. Denn es gibt Leute die haben gar keinen Schwerbehinderten Grad und sind Rentner und im Gegensatz gibt es Menschen die gehen mit 100GdB noch arbeiten. Brita.F
Ajaxam 12.05.2009 | 12:41
Bei Jahrgang 49 kann es sich auch um Altersrente handeln. Wenn das zutrifft, Widerspruch erheben und "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" beantragen - und SchwbAusweis nachreichen, falls es bei der Antragstellung versäumt wurde, richtig anzukreuzen.
Vorsichtam 12.05.2009 | 16:53
Und: NICHT ZU VERGESSEN!!! Altersrente wegen Schwerbehinderung gibt es nur, wenn auch 35 Versicherungsjahre vorliegen, wozu allerdings alle rentenrechtlich anrechenbaren Zeiten zählen, also nicht nur Beitragszeiten. Sollte diese 35jährige Wartezeit nicht erfüllt sein und z.B. eine Altersrente für Frauen, wo 15 Jahre Beitragszeiten incl. 121 Monate Pflichtbeiträge ab 40.Lebensjahr schon reichen würden, bezogen werden, dann wirkt sich das Vorliegen eines GdB von 50 oder mehr nicht aus!!!! MfG
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