Ihre Aussage ist recht allgemein erhalten und daher eine gesicherte Beantwortung nicht möglich.
Wie aus den vorherigen Beiträgen hervorgeht, spielt es einer Rente wegen Erwerbsminderung keine Rolle, da die Rentenversicherung in freier Beweiswürdigung, also unabhängig vom Urteil des Versorgungsamtes entscheidet.
Bei einer Altersrente jedoch kann eine vorliegende Schwerbehinderung Einfluss auf die Höhe der Rente haben. Hier kommt es jedoch auf die Rentenart an - welche Altersrente also bezogen wird.
Bei einer Altersrente mag es also sein, dass die Nichtberücksichtigung Auswirkungen hat.
Wurden denn bei der Rentenantragstellung nach einer vorliegenden Schwerbehinderung gefragt oder wurde trotz der Angabe im Rentenantrag die Schwerbehinderung nicht berücksichtigt?
Wie bereits vorgeschlagen, empfehle ich Ihnen schon allein aus Gründen der Wahrung der Widerspruchsfrist von einem Monat, einen Widerspruch einzulegen und zur Begründung auf die Schwerbehinderung (ggf. unter Beifügung einer bestätigten Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises) hinzuweisen.