Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Schwerbehinderung Abschlagsberechnung

von Kalli06.09.2021 | 09:02
257 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Geb.Jahr 1961 64u.6 61 u. 6 = 36 früher 10,80% Abschlag Versicherungsjahre bzw. Pfichtbeitragsmonate 486 Monate (> 35 <45 Jahre) Entgeltpunkte zur Zeit 60,1814 (lt.Rentenauskunft Regelaltersrente) Frage: Von welchen Entgeltpunkten werden die 10,8% abgezogen. Oder wie wird es berechnet? Wird etwas höher gerechnet? MFG Kalli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kalli,

bei Geburtsjahr 1961 wird die Regelaltersgrenze mit einem Lebensalter von 66 Jahren 6 Monaten erreicht. Die Regelaltersrente kann somit ab Kalendermonat nach Erreichen dieses Lebensalters (ohne Abschläge) in Anspruch genommen werden, eine frühere Inanspruchnahme ist nicht möglich.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (hier ist eine Wartezeit von 45 Jahren erforderlich) ist bei diesem Geburtsjahrgang ab Erreichen des Lebensalters von 64 Jahren 6 Monaten möglich, auch diese Altersrente wird ohne Abschläge geleistet, eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich.

Anders sieht es bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus. Für den Jahrgang 1961 kann diese unter Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen ab einem Alter von 61 Jahren 6 Monaten abschlagsbehaftet beansprucht werden, abschlagsfrei ab 64 Jahren 6 Monaten. D. h. für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme ergibt sich ein Abschlag von 0,3%, so dass bei einem Rentenbezug ab 61 Jahren 6 Monaten sich ein Abschlag von 10,8% ergibt.

Dieser Abschlag fällt für die Summe aller errechneten Entgeltpunkte an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Kalliam 06.09.2021 | 15:52
Danke rechtherzlich fr die Antwort, nehmen wir ma an die Entgeltpunkte wären wie im vorherigen gesagt 60,1814 Punkte (da ich jetzt ohne AFG etc. bin) wie würde sich es sich berechnen aus den bis jetzt errechneten EP? Also 60,1814 x 0,89 = 53,5614 x Rentenwert (34,19) = y MFG Kalli
W°lfgangam 06.09.2021 | 20:39
Hallo Kally, Ihr Abakus hat doch sicher noch’n paar Kugeln auf der Stange, um aus "60,1814 x 0,89 = 53,5614 x Rentenwert (34,19) = y" den Y-Wert zu ermitteln?!! ;-) Bevor Sie sich hier weiter in Rentenberechnung für eine spezielle Rentenart + Rentenbeginndatum /mit erforderlichen Abschlägen /und zusätzlichen Beiträgen bis dahin 'verstricken', wählen Sie besser den Weg zu einer persönlichen Beratung/ aktuell prognostizierter Rentenhöhe, MIT den Entgelten bis dahin ...kann auf den Punkt/EUR-genau mit heutigen Berechnungswerten ermittelt werden. Achten Sie bei Prognoseberechnungen der DRV darauf, dass auch die neben den bisher gespeicherten Zeiten, ZUSÄTZLICH die (hochgerechneten) Entgelte bis zum Rentenbeginn in der Rentenauskunft berücksichtigt werden /Versicherungsverlauf dafür checken ...ohne diese (nur die gespeicherten Zeiten, was wohl allgemein Usus für diese 'Spontanhochrechnungen' ist) ist das das Papier des Ausdrucks/Prognose-Auskunft für Rente zum Tag X, schlicht wertlos! Gruß w.
Lslldam 06.09.2021 | 23:31
Richtig
Kalliam 08.09.2021 | 10:49
Hab den Abakus gefunden https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… genau das wollte ich wissen Nur die Daten richtig eingeben und dann hat man die Berechnung. Danke
Andreasam 08.09.2021 | 10:58
Mal 0,892.
Nautiker Sextantam 08.09.2021 | 13:18
08.09.2021, 10:58 Zitieren von Andreas Mal 0,892. Nicht nur 0,892 sondern es muss auch das Alter berücksichtigt werden. Geburtsdatum: Ausgewählte Rentenart: Altersrente für schwerbehinderte Menschen Datum der Renteninformation: D Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten Versicherungszeiten bis: Höhe der Regelaltersrente: y Fiktive Höhe der Regelaltersrente: x Gewünschter Rentenbeginn: Vorher Rentenart: Schwerbehinderung mindestens GdB 50 eingeben. Berechnung: Differenz: X - y = Z Restmonate bis zur Regelaltersrente: RM Monate vor dem 17 Geburtstag: V =((60-V)*Z)/RM)= SR ( Schwerbehinderten Rente ) Abschlag: Wenn 36 Monate früher dann 36 x 0,3 = 10,8 ( Rentenfaktor 100-10,8) = 0,892 (89,20%) Summe SR x RF = Beispiel:60,1814 EP x 70,9311 - y 60,1814 = Z 10,7497 Restmonate: 82 Vor 17 Geb.: 6 Monate vorher Monate: 60-6 =54 Weiter: 10,7497 / 82 *54 = 7,0791 7,0791/54=0,1311 (0,1311 x (60-2)= 7,6034 Y + 7,6034= (SR-EP) = x Rentenwert 2020 od. 2021= 34,19€ = z.B. 60,1814 + 7,6034= 67,7848 x 31,49= 2317,56€ Abschläge: 67,7848 x 0,892= 60,4641 x 34,19€ = Ergebnis 2067,27€ So ungefähr funktioniert es
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026