Sie könnten evtl. Anspruch auf die Altersrenten für schwerbehinderte Mensch haben. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind (GdB von mind. 50) und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Somit könnten Sie diese Rente bereits mit 60 Jahren und einem Abschlag von 10,8 % , bzw. ungemindert nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen.
Ob die Altersteilzeit der vorzeitigen Beanspruchung der Rente entgegensteht sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Da Sie jedoch weiterhin Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung beziehen, würde dieser Hinzuverdienst zur Kürzung bzw. zum Ruhen der Rente führen.
@ sab: Danke, das stimmt natürlich, da für den Anspruch auf eine Altersrente die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden müssen. Überschreitet das Entgelt alle Hinzuverdienstgrenzen besteht auch kein Anspruch mehr auf die Rente.
@ Johann: Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage direkt an Ihren Arbeitgeber.
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