Ich kann mich nur dem Beitrag von Rosanne anschließen: Die 50 % Schwerbehinderung muß zum Rentenbeginn vorliegen. Wie lange davor bzw. danach diese besteht, ist uninteressant.
Ab Jahrgang 1952 wird aber auch in dieser Rentenart das Rentenalter stufenweise von 63.LJ auf das 65.LJ angehoben. Das kann je nach Geburtsmonat für den Jahrgang 1952 Rentenbeginn 63+1 Monat bis max. 63+6 Monate bedeuten. Wenn Vetrauenschutz vorliegt, können Sie diese Rente ab 63.LJ abschlagsfrei erhalten. Vertrauenschutz liegt vor, wenn Sie am 01.01.2007 50% Schwerbehindert waren, vor 1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart hatten.