In den Antragsformularen wird danach gefragt - dann müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben machen. Sofern die Schwerbehinderung erst nach Antragstellung anerkannt wird und das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollten diese Angaben noch nachgereicht werden, damit Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger umfassend über Ihren Gesundheitszustand informiert ist. In manchen Fällen wird man die medizinischen Unterlagen, die beim Versorgungsamt vorliegen, anfordern (sofern dies zur Entscheidung über die LTA-Maßnahme notwendig ist). Natürlich nur, wenn Sie im Antrag auch Ihre Einwilligung gegeben haben.
Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung haben Sie im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben über die Deutsche Rentenversicherung Anspruch auf die gleichen Leistungen, die gleiche Beratung und die gleiche Betreuung wie ohne eine Schwerbehinderung. Jedoch können bei vorliegender Schwerbehinderung nach durchgeführter LTA evtl. weitere Leistungen durch das Integrationsamt bzw. den Integrationsfachdienst in Betracht kommen.