Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können Sie erhalten, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorsprechen und die Umwandlung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen prüfen lassen.
Einen Nachteil brauchen Sie durch die Umwandlung nicht zu befürchten, da die gezahlte Rentenhöhe aus Besitzschutzgründen nicht niedriger werden kann.
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