Wichtig bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist, dass der Schwerbehindertenausweis zum Beginn der Rente vorgelegen hat. Der Verlust des Ausweises zu einem späteren Zeitpunkt ist unerheblich.
Einziges Problem könnte bei folgendem Fall entstehen:
Bei einer Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres bestehen Hinzuverdienstgrenzen. Sollten Sie die höchstmögliche Hinzuverdienstgrenze überschreiten, entfällt der Rentenanspruch. Für einen erneuten Rentenanspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen die Voraussetzungen erneut geprüft werden. Liegt dann der Schwerbehindertenausweis nicht mehr vor, besteht kein Rentenanspruch auf diese Altersrente.