Hallo Herr Gaidatzis,
Ihre Frage kann leider nicht allgemein beantwortet werden, da eine Altersteilzeit eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ist, mit der die Deutsche Rentenversicherung nichts zu tun hat.
Im Normalfall wird während eines Krankengeldbezugs das Wertguthaben für die Freistellungsphase nicht weiter bespart und es kann später zu einer Finanzlücke in der passiven Phase kommen.
Zur genaueren Klärung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber.