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Experten-Antwort

Schwerbehindeung / Altersteilzeit aktiv / länger als 6 Wochen krank / Nacharbeit

von Herr Gaidatzis 12.03.2024 | 16:22
112 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich habe 60 Grad Behinderung auf meine Auge ( verminderte Sehkraft ) und bin in der aktiven Phase der Altersteilzeit….Blockmodell — 2 Jahre aktiv / 2 Jahre passiv. Nun meine Frage: wenn ich in der aktiven Phase, jetzt im 2ten Jahr länger als 6 Wochen krank bin, muss ich dann die Zeit die ich länger krank bin nach der eigentlichen aktiven Phase nacharbeiten? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Gaidatzis,

 

Ihre Frage kann leider nicht allgemein beantwortet werden, da eine Altersteilzeit eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ist, mit der die Deutsche Rentenversicherung nichts zu tun hat. 

Im Normalfall wird während eines Krankengeldbezugs das Wertguthaben für die Freistellungsphase nicht weiter bespart und es kann später zu einer Finanzlücke in der passiven Phase kommen.

Zur genaueren Klärung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

DaViam 12.03.2024 | 16:24
Klären Sie das bitte mit dem Arbeitgeber!
Erst denken, dann fragen!am 12.03.2024 | 20:28
Mit nur ein wenig Nachdenken und mit etwas Logik hätten Sie auch allein darauf kommen können, dies mit dem Arbeitgeber zu klären.🤦‍♂️
ThomasRam 13.03.2024 | 09:19
1. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, Betriebsrat, Krankenkasse, schuaen Sie in den Tarifvertrag, ATZ-Vertrag 2. googeln bildet: https://krankengeld24.de/anspruch/99-krank-waehrend-der-alterste…
Deutsche Rentenversicherung
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