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schwerbeschädigtenrente

von stampeshausen05.11.2008 | 13:19
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8 Antworten

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Tn ESt-Vordruck R 2007 steht, daß schwerbeschädigtenrente steuerfrei ist. Wie komme ich zu dieser Rente? mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Begriff "Schwerbeschädigtenrente" deutet auf eine Leistung nach dem BVG. Diese müssten Sie beim Versorgungsamt beantragen.

7 Antworten

Knut Rassmussenam 05.11.2008 | 14:24
Sie müssen einen Antrag stellen. Sie müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/index.html
Achtungam 05.11.2008 | 14:54
Mit dieser Schwerbeschädigtenrente ist jedoch NICHT die Altersrente wegen Schwerbehinderung von der gesetzlichen Rentenversicherung, sonder m.E. die Versorgungsrente des Versorgungsamtes gemeint. Die Anspruchsvoraussetzungen hierfür bitte beim Versorgungsamt erfragen.
Schiko.am 05.11.2008 | 17:10
Habe mir mal das formular "R" angesehen aber keine eintragsspalte für " schwerbeschädigtenrente " gefunden. Gleichwohl aber festgestellt, bei der anleitung zur " Anlage R" ist am beginn unter anderem ausgeführt - Kriegs-und Schwerbeschädigtenrente- sind steuerfrei. Wurde ja schon erwähnt, ausschließlich zuständig das Versorgungsamt. Solche zahlungen sind ja auch unter dem begriff- um nur ein beispiel zu nennen- das blindengeld. Würde mich nicht wundern, wenn demnächst die frage auftaucht, warum ist eigentlich der schnee weiß. Nicht,s für ungut.
Karlchenam 05.11.2008 | 17:45
Es gäbe da noch eine Möglichkeit: Verpflichten Sie sich bei der Bundeswehr zu einem Einsatz in Kriegsgebieten, lassen sich dort halb tot schießen und haben dann einen entsprechenden Rentenanspruch.
nicht nötigam 05.11.2008 | 23:29
Es gibt auch Leute, die einfach bei der Bundeswehr einen Verkehrsunfall hatten ...
-_-am 05.11.2008 | 23:33
Diese Frage wurde unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.bereits am 25.10.2008 ausführlich diskutiert und beantwortet! Warum nun noch einmal das Ganze?
katiam 06.11.2008 | 13:50
Grundrente nach dem BVG/OEG etc. - Sozialen Entschädigungsrecht - gilt nicht als Einkommen und ist somit steuerfrei und darf auch bei Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet werden. Kati
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