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Experten-Antwort

Seit 1.12.2019 in Altersrente und seit 6.11.2019 völlig ohne Einkommen..

von Christiane 195409.01.2020 | 18:09
95 Ansichten
4 Antworten
Liebe Experten, ich, 65 plus mittlerweile 10 Monate, bekam vor meiner Regelaltersrente 14 Monate Krankengeld, Reha 3/19 verlief erfolglos. Von der DRV wurde ich im Sommer aufgefordert den Antrag auf EMR zu stellen. Weil es zeitlich passte stellte ich gleichzeitig ( also 4 Monate vorher) auch den Antrag auf RAR persönlich in der hiesigen Geschäftsstelle. 8 Tage vor Beginn meiner RAR bekam ich den Bewilligungsbescheid über volle EMR rückwirkend vom 1.1.2019 bis 31.12.2019...Ich ließ meine letzte Au vom 5.11.2019 also per 30.11.2019 "beenden", weil ich ja ab 1.12.2019 Altersrentner bin... Die KK stellte logisch sofort das KG per 6.11.2019 ein und seit her bin ich völlig ohne Einkommen. Ich bekam von der KK am 2.12.2019 die Kopie, dass sie mit der DRV abgerechnet hat!! Nun hab ich schon mal einen Rentnerausweis, juhu, von Rente weit und breit keine Spur. Auch in der KVdR bin ich nun! Toll! Vom Postrentendienst bekam ich nun Post, ich bekäme am 31.1.2020 meine "EMR" erstmalig.....und das obwohl ich seit 1.12.2019 ja in RAR bin...Hä?? Ein Anruf ergab, ich soll mich gedulden, es ginge mir nichts verloren...sehr witzig, evtl. meine Wohnung... Einen Widerspruch habe ich nicht eingelegt, allerdings weiß ich nun nicht ob es nicht besser gewesen wäre, andrerseits müssten die DRV Leute doch selber sehen, dass man Single ist, dass da was gehörig schiefläuft. Ich habe schriftlich bekommen, dass ich meinen RAR Antrag 4 Monate zuvor gestellt habe, Konto ist geklärt...warum werden alte Leute nur so gequält, ist eine Schande.... Wäre ein Widerspruch nun noch sinnvoll?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.01.2020 | 08:17

Guten Morgen Christiane 1954,

so wie sie die Sachlage schildern, hat die Krankenkasse bereits die Höhe der Erstattungsforderung bei der Rentenversicherung angemeldet. Aufgrund der Feiertage wurde evtl. tatsächlich noch keine Abrechnung des Erstattungsanspruchs der Krankenkasse vorgenommen. Bitte wenden Sie sich doch einfach telefonisch an Ihren Rentenversicherungsträger und bitten um bevorzugte Erledigung, damit Sie schnellstmöglich die noch zustehende restliche Nachzahlung erhalten.

Sofern das Krankengeld höher als die Rente war, wird die Krankenkasse die volle Rente bis zur Einstellung des Krankengeldes (06.11.2019) erhalten, die Zahlung danach bis 31.12.2019 geht an Sie. Hierüber erhalten Sie von der Rentenversicherung auch eine schriftliche Mitteilung.

Nachdem es sich bei der Rente um eine nachschüssige Zahlung handelt, wird diese Ende Januar laufend an Sie zur Zahlung angewiesen. Hierüber hat Sie ja bereits der Rentenservice informiert.

Da Ihr Rena-Antrag rückwirkend in einen (EM-) Rentenantrag umgedeutet wurde, erfolgte auch zunächst die Bewilligung der Rente wegen Erwerbsminderung.

Nach Abrechnung der Nachzahlung durch die Rentenversicherung wird dann die Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in die Regelaltersrente erfolgen.

Zu Ihrer Frage wegen eines evtl. Widerspruchs: Nach Ihrer Schilderung haben Sie den EM-Rentenbescheid Ende November 2019 erhalten. Nachdem die Widerspruchsfrist von einem Monat zwischenzeitlich abgelaufen ist, wäre dieser ohnehin nicht mehr zulässig. Außerdem wäre dieser hier auch nicht förderlich, da er das Verfahren nur noch weiter verzögern würde.

3 Antworten

Siehe hieram 09.01.2020 | 22:14
Liebe Christiane, haben Sie denn nun auch schon einen Bescheid für Ihre Altersrente? Falls ja, dann vergleichen Sie doch zunächst einmal die Beträge mit dem Bescheid der Ihnen bewilligten EMRente. Und stellen sich dann noch mal die Frage, ob es sich lohnt, einen Einspruch einzulegen. Bis dieser bearbeitet wird, ist das Geld doch schon längst auf Ihrem Konto... :-) Die Erwerbsminderungsrente, die Ihnen noch rückwirkend bewilligt wurde, enthält eine Zurechnungszeit. Hier wurden Ihnen also EP "geschenkt", für die Sie nicht gearbeitet haben. Und gleichzeitig dann 0,3 % pro Monat bis zum Erreichen der Regelaltersrente abgezogen, für 10 Monate also 3%. Dieser Abschlag bleibt nun auch für die Regelaltersrente erhalten. Korrekt ist, dass zunächst die KK Geld erstattet bekommt, da Sie nicht beide Ansprüche gleichzeitig haben können. Ob das KG höher war als die EMRente oder niedriger können Sie selbst am Besten beurteilen. Falls es höher war, haben Sie auch "profitiert", denn es wird nur bis zur tagesgenau zur Verfügung stehenden Nettorente erstattet, was darüber hinaus gezahlt wurde, müssen Sie nicht erstatten. Falls es niedriger war, hatten Sie auch keinen Verlust, denn dann hat eben einer bezahlt, während der andere es hätte tun müssen. Aufgrund dieses Verrechnungsvorbehaltes ergibt sich dann aber leider die zeitliche Verzögerung, bis es tatsächlich zur Auszahlung der ersten laufenden Rente kommt. Auch dies hätte man Ihnen eigentlich schon bei der Beratung seinerzeit sagen können, aber vielleicht ging das einfach unter, bei dem ganzen "Papierkram" und anderer Fragen. Sollten Sie tatsächlich schon in einem absolutem Engpass sein, haben Sie auch die Möglichkeit, beim Amt für Grundsicherung einen Vorschuss/Zuschuss zu beantragen. Oder Sie halten tapfer noch die Januartage durch, lassen sich mal von Freunden zum Essen einladen und freuen sich darauf, dass dann ab Ende Januar alles gut wird. Und falls es Ihnen gesundheitlich soweit ganz gut geht, dürfen Sie als Altersrenter dann ja auch sogar noch hier und da ein paar EUR hinzuverdienen, ohne dass es Ihnen angerechnet wird. Also genießen Sie einfach nun Ihren wohlverdienten Ruhestand, ein Widerspruch macht Ihnen nur unnötigen Stress!! Alles Gute wünsche Ich Ihnen!
KSCam 09.01.2020 | 22:19
Wenn die Kasse den Erstattungsanspruch bereits Anfang Dezember abgerechnet hat müssten Sie dieser Tage eigentlich die Nachzahlung bekommen - ggfls bitte bei der DRV Sachbearbeitung nachfragen. Dass Feiertagsbedingt möglicherweise von 20.12.-06.01 nicht viel ging ist leider wirklich so. (aber in Ihrem Berufsleben haben Sie vielleicht in dieser Zeit auch gerne Urlaub genommen? PS: dass Sie Single sind und keine Ersparnisse haben kann die DRV nun wirklich nicht wissen, dieser Vorwurf scheint mir eher Ihrem Frust geschuldet. Und 4 Monate für einen EM Antrag ist auch eine relativ normale Bearbeitungszeit. Nicht an allen Misslichkeiten des Lebens ist die DRV dran schuld.....
Christiane 1954am 10.01.2020 | 09:49
Herzlichen Dank an die Experten! Ich habe eben noch keinen Bescheid über Altersrente bekommen, ich wüsste auch nicht wogegen ich Widerspruch hätte einlegen sollen, denn rein sachlich versteh ich alles. Es ist nur so, dass Weihnachten war, man Kinder und Enkel hat, alle Versicherungen am 1.1.20 zu zahlen waren, wie die DRV nun meine Zahlung am 31.1.20 nennt, ob nun EMR oder RAR ist mir im Grunde auch egal, nur eben einen alten Menschen, der sein Leben lang brav eingezahlt hat dann 3 Monate ohne Zahlungen im Regen stehen zu lassen und auch keinerlei Bescheide zu kommen lässt ist schon eine Frechheit. Zumal bekannt ist, das alte Frauen eh schon kaum mit ihrer Minirente überleben können. Dennoch danke für die Erklärungen, ich habe mein Leben lang an der Kasse gesessen und hatte an Weihnachten nie frei!! Mein Verständnis für die armen DRV Angestellten hält sich also schwer in Grenzen!! Alles eine gute Zeit!! Christiane
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