Guten Morgen Christiane 1954,
so wie sie die Sachlage schildern, hat die Krankenkasse bereits die Höhe der Erstattungsforderung bei der Rentenversicherung angemeldet. Aufgrund der Feiertage wurde evtl. tatsächlich noch keine Abrechnung des Erstattungsanspruchs der Krankenkasse vorgenommen. Bitte wenden Sie sich doch einfach telefonisch an Ihren Rentenversicherungsträger und bitten um bevorzugte Erledigung, damit Sie schnellstmöglich die noch zustehende restliche Nachzahlung erhalten.
Sofern das Krankengeld höher als die Rente war, wird die Krankenkasse die volle Rente bis zur Einstellung des Krankengeldes (06.11.2019) erhalten, die Zahlung danach bis 31.12.2019 geht an Sie. Hierüber erhalten Sie von der Rentenversicherung auch eine schriftliche Mitteilung.
Nachdem es sich bei der Rente um eine nachschüssige Zahlung handelt, wird diese Ende Januar laufend an Sie zur Zahlung angewiesen. Hierüber hat Sie ja bereits der Rentenservice informiert.
Da Ihr Rena-Antrag rückwirkend in einen (EM-) Rentenantrag umgedeutet wurde, erfolgte auch zunächst die Bewilligung der Rente wegen Erwerbsminderung.
Nach Abrechnung der Nachzahlung durch die Rentenversicherung wird dann die Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in die Regelaltersrente erfolgen.
Zu Ihrer Frage wegen eines evtl. Widerspruchs: Nach Ihrer Schilderung haben Sie den EM-Rentenbescheid Ende November 2019 erhalten. Nachdem die Widerspruchsfrist von einem Monat zwischenzeitlich abgelaufen ist, wäre dieser ohnehin nicht mehr zulässig. Außerdem wäre dieser hier auch nicht förderlich, da er das Verfahren nur noch weiter verzögern würde.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.