Guten Tag Rene,
die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sind folgende:
- Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)
- Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung
Den Leistungsfall stellt der sozialmedizinische Dienst im Einzelfall fest. Daher ist es ratsam, bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, einen neuen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dahingehend finden Sie in unseren Auskunft- und Beratungsstellen Unterstützung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn Sie schon seit Jahren Ihrer Meinung nach erwerbsgemindert sind und früher schon einen EM-REntenantrag gestellt, kann es sehr gut sein, dass bei einem neuen EM-Rentenantrag das Leistungsfall-Datum sehr weit in die Vergangeheit gelegt wird auf das frühere Leistungsfall-Datum.
Dann bringen Ihnen die fünf Jahre Arbeit dazwischen gar nichts.
Das finden Sie aber nur heraus, wenn Sie einen neuen EM-Rentenantrag stellen.
Versuchen können Sie es.
Das will ich aber wissen ob das geht. Ich hab ja schon die Bestätigung dass ich erwerbsgemindert bin von der Rentenversicherung vor Jahren bekomme. Ich kriege nur keine Zahlung.
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