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Experten-Antwort

Selber kündigen - Arbeitsmarktrente

von Martin6826.04.2017 | 18:48
2034 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Forum, ich habe hier schon ausführlich gesucht, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden (oder falsch gesucht). Deshalb frage ich um Rat. Ich beziehe eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite Teilzeit. Seit ca. einem halben Jahr bin ich krank geschrieben. Ich werde an meinem alten Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder zurück gehen können. Ich überlege deshalb zu kündigen. Hätte ich trotz eigener Kündigung Anspruch auf eine Arbeitsmarktrente? Vielen Dank für Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.04.2017 | 11:23

Hallo Martin68,

bevor Sie Ihren Arbeitsplatz kündigen, würde ich Ihnen raten eine Auskunft - und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen.

https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/loadStep0.cmd

Eine Kündigung bzw. eine derzeit bestehende Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass Sie einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes haben, da dieser derzeit für Sie nicht verschlossen ist.

6 Antworten

KSCam 26.04.2017 | 18:59
In erster Linie sollten Sie sich wenn Sie selbst kündigen wollen nach einer anderen Teilzeitarbeit umsehen und eine Arbeit suchen die sich für Sie eignet. Bis Sie diese finden, melden Sie sich (spätestens wenn das Krankengeld endet) arbeitslos und dann stellt sich vielleicht die Frage nach der Arbeitsmarktrente. Momentan haben Sie eine Teilzeitstelle und derzeit ist der Arbeitsmarkt für Sie konkret nicht verschlossen.
Fortitude oneam 26.04.2017 | 19:39
Ich würde auf gar keinen Fall selbst kündigen. Sie schreiben auch nicht warum Sie nicht mehr zu Ihrem alten Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Bedenken Sie eine AU heißt noch lange nicht das Sie voll erwerbsgemindert sind. Wie KSC schon geschrieben hat nach Möglichkeit alles ausschöpfen und eventuell auf die Arbeitsmarktrente spekulieren. Mfg
Schorscham 26.04.2017 | 19:46
Zitat von Martin68 anzeigen
Nö, nur dann, wenn der regionale (Teilzeit)Arbeitsmarkt insgesamt als verschlossen gilt. Und das wird manchmal unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit sogfältig geprüft. Schließlich ist es nicht die Aufgabe der Deutschen RENTEN-Versicherung den TEILWEISE erwerbsgeminderten Mitbürgern zu einem komfortableren Arbeitslosengeld zu verhelfen. MfG
Martin68am 26.04.2017 | 20:22
Vielen Dank für Ihre Antworten. Natürlich weiß ich, daß für eine Arbeitsmarktrente der Arbeitsmarkt als verschlossen gelten muss. Meine Intention selbst zu kündigen liegt darin begründet den Vorgang nicht unnötig in die Länge ziehen zu wollen und mit dem Kapitel "alte Arbeitsstelle" abzuschließen. Die Arbeitsmarktrente käme nur als letzte Möglichkeit in betracht, wenn ich keine andere passende Stelle finde. Und hier stellt sich mir dann die Frage ob ich mir mit einer eigenen Kündigung diesen letzten Strohhalmen Arbeitsmarktrente unerreichbar mache. Vielleicht ist meine Frage so verständlicher.
Nobodyam 27.04.2017 | 12:56
Mir stellt sich eine ganz ähnliche Frage. Mein Arzt rät mir zu einer Eigenkündigung aus medizinischen Gründen. Kann ich die Experten Antwort so interpretieren, daß zwar bei Eigenkündigung kein genereller/automatischer Anspruch auf Arbeitsmarktrente besteht, aber im Umkehrschluss, daß dies auch nicht generell/automatisch ausgeschlossen ist, also möglich wäre?
Martin68am 27.04.2017 | 17:44
Vielen Dank für die Experten Antwort. Ich hätte eine Rückfrage. Solange ich die Teilzeitstelle inne habe ist der Arbeitsmarkt nicht für mich verschlossen, das ist klar. Aber wenn ich dann gekündigt habe, und das ist eigentlich meine ursprüngliche Frage, gilt der Arbeitsmarkt dann immer noch als für mich nicht verschlossen, gerade wegen der eigenen Kündigung? Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.
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