Hallo Martin68,
bevor Sie Ihren Arbeitsplatz kündigen, würde ich Ihnen raten eine Auskunft - und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen.
https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/loadStep0.cmd
Eine Kündigung bzw. eine derzeit bestehende Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass Sie einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes haben, da dieser derzeit für Sie nicht verschlossen ist.