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Experten-Antwort

Selbsständig und EWU-Rente beantragen

von Monika Wanitzek12.04.2016 | 17:02
943 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit längerer Zeit auf Grund von Krankheiten arbeitslos, Krankenkasse zahlt nicht mehr, habe Hartz IV abgelehnt und mich selbstständig gemacht. Bin seit etwa 1 Jahr selbstständig. Habe Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt, diese wurde abgelehnt. Nun meine Frage: Mir wurde gesagt, man kann, wenn man selbstständig ist und in dieser Zeit keine Beiträge in die RV eingezahlt hat, Erwerbsunfähigkeitsrente erst wieder beantragen, wenn man zwischenzeitlich wieder 36 Monate gearbeitet hat. Inwieweit stimmt das? Würde es mir helfen, ab jetzt freiwillige Beiträge in die RV einzuzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika Wanitzek,

eine Voraussetzung für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist, dass man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorweisen kann.

Mit einer Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann im Regelfall der Schutz für die Erwerbsminderungsrente nicht aufrechterhalten werden.

Sofern vor dem 01.01.1984 bereits fünf Jahre mit Beitragszeiten vorliegen und ab dem 01.01.1984 bis laufend eine lückenlose Belegung mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden ist, ist auch die Zahlung freiwilliger Beiträge ausreichend, um den Schutz der Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten.

Weitere Einzelheiten und individuelle Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder in einem persönlichen Gespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Monika Wanitzekam 13.04.2016 | 20:54
Da ich sehr schlecht eine Chance habe, wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, bin gesundheitlich sehr eingeschränkt. Könnte evtl. eine geiringfügige Beschaftigung mit viel Glück finden, aber dann werden ja im Normalfall keine Rentenbeiträge gezahlt. Verliere ich dann nach einiger Zeit wirklich die Möglichkeit, wieder einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen? Ich würde ja sogar freiwillig Fenteneinzahlungen machen, aber wie Sie schreiben, nützt das nichts. Ist also momentan eine wirkliche Krise für mich. Können Sie mir irgendeinen Rat geben?
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