Hallo Monika Wanitzek,
eine Voraussetzung für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist, dass man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorweisen kann.
Mit einer Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann im Regelfall der Schutz für die Erwerbsminderungsrente nicht aufrechterhalten werden.
Sofern vor dem 01.01.1984 bereits fünf Jahre mit Beitragszeiten vorliegen und ab dem 01.01.1984 bis laufend eine lückenlose Belegung mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden ist, ist auch die Zahlung freiwilliger Beiträge ausreichend, um den Schutz der Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten.
Weitere Einzelheiten und individuelle Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder in einem persönlichen Gespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.