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Selbsständig und Pflichtversichert

von maffin04.08.2008 | 07:56
1449 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ich bin seit ca.1,5 Jahren im Bereich Baunebengewerbe Heizung/Sanitär Selbs- ständig tätig. Meine 18 Jahre Pflicht- beiträge habe ich auch schon erfüllt. Für mich stellt sich nun die Frage der Austritt oder weiterhin Pflichtver- sichert zu bleiben. Welche möglichkeiten eines niedrigeren Beitrages gibt es? und wie wirkt sich das ganze bei Erwerbsunfähigkeit aus!!! Geburtsjahr 1974) Kontaktadresse für eine Beratung in ser Umgebung Nürnberg /Fürth wäre von Vorteil MFG maffin

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie mit Jahrgang 1974 unmöglich, die Übergangsregelung (vor 1984 60 Kalendermonate Beitragszeiten haben) für die Erhaltung der Anwartschaft für eine EM-RT mit freiwilligen Beiträgen aufrecht erhalten können, kommt für Sie nur die Antragspflichtversicherung in Frage. Ob sich das renditemäßig lohnt, sollten Sie sich in einer AuB-Stelle der DRV persönlich beraten lassen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Z. Zt- zahlen Sie wahrscheinlich den halben Regelbeitrag, dieser ist gleichzusetzen mit ca. 1250,- EUR Gewinnermittlung. Haben Sie weniger Gewinn lassen Sie sich nach Einkommen taxieren. Antrag an die DRV, mit Einkommensnachweise (Finanzamt/Steuerberater). Ich schlage trotzdem vor, dass Sie sofort ein Beratungsgespräch durchführen sollten.

4 Antworten

korrekturam 04.08.2008 | 08:59
Nicht die Antragspflichtversicherung ist hier maßgebend. "Maffin" darf sich NICHT von der bestehenden Versicherungspflicht als Handwerker befreien lassen, um den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Tut er es dennoch, ist der Schutz nach 2 Jahren weg und auch eine Antragspflichtversicherung ist nach erfolgter Befreiung (wegen 218 Monaten) nicht mehr möglich.
Vorsichtam 04.08.2008 | 08:22
Deutsche Rentenversicherung Richard-Wagner-Platz 1 90443 Nürnberg Tel. 0911 2380-0 Deutsche Rentenversicherung Äußere Bayreuther Straße 159 90411 Nürnberg Tel. Terminvereinbarung: 0911 5103-200 Deutsche Rentenversicherung - Sprechtag - (Versicherungsamt) Schwabacher Straße 170 90763 Fürth Tel. Terminvereinbarung: 0911 9741609 Onlineterminvergabe, Öffnungszeiten auf www.deutsche-Rentenversicherung.de
Vorsichtam 04.08.2008 | 09:02
18 Jahre = 216 Monate Eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Handwerker bewirkt nicht, daß dann die Antragspflichtversicherung nicht mehr möglich ist. Diese kann innerhalb von 5 Jahren nach dem Ende der Versicherungspflicht als Handwerker beantragt werden. Davon abgesehen sollte man dann doch lieber in der HAndwerkerpflichtversicherung bleiben. Aus der Antragspflichtvericherung kommt man bei fortbestehender Selbständigkeit nicht mehr raus.
Vorsichtam 04.08.2008 | 08:55
Antragspflichtversicherung kommt hier höchstwahrscheinlich gar nicht in Frage. Maffin ist sicher als Handwerker pflichtversichert und kann entscheiden, ob er sich befreien läßt oder "drin" bleibt. So hat er auch künftig jederzeit die Möglichkeit, "auszutreten" - im Gegensatz zur Antragspflichtversicherung. Ansonsten - wie von Experte geschrieben - nur über Pflichtbeiträge Anwartschaftserhaltung gegen Erwerbsminderung möglich. Am besten Auskunfts-und Beratungsstelle und dort alles konkret besprechen. MfG
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