Da Sie mit Jahrgang 1974 unmöglich, die Übergangsregelung (vor 1984 60 Kalendermonate Beitragszeiten haben) für die Erhaltung der Anwartschaft für eine EM-RT mit freiwilligen Beiträgen aufrecht erhalten können, kommt für Sie nur die Antragspflichtversicherung in Frage. Ob sich das renditemäßig lohnt, sollten Sie sich in einer AuB-Stelle der DRV persönlich beraten lassen.