Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

selbst erkrankt während Pflege

von Silke6609.07.2021 | 07:25
111 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, die Suche im Netz half mir nicht, deswegen frag ich mal hier. Ich habe 8 Jahre meine Mutter im höchsten Pflegegrad gepflegt. Ende letzten Jahres bin ich selbst erkrankt und habe im Februar einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Im Mai war ich beim Gutachter und warte nun auf den Bescheid. Ich lebe im Haus meiner Mutter ( ist leider zwischenzeitlich verstorben ) und mein Einkommen war das Pflegegeld. Ich bekomme keine Sozialleistungen und auch kein Arbeitslosengeld. Jetzt meine Fragen, falls positiv entschieden wird. Wie sieht das in meinem Fall mit der 7 monatigen Wartezeit aus ? Entsteht mir dort eine rentenzeitliche Lücke ? Ich bin die ganze Zeit freiwillig pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Bekomme ich diese Beiträge rückwirkend erstattet ? Vielen lieben Dank Silke66

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silke66,

diese Fragen lassen sich im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend beantworten, da hierzu mehr Informationen nötig wären.

Im Allgemeinen kann ich hier nur folgendes aussagen:

Von welchem Zeitpunkt an eine Rente wegen Erwerbsminderung im Einzelfall gezahlt werden kann hängt insbesondere vom Zeitpunkt der Minderung der Erwerbsfähigkeit (diesen stellt der Sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers fest), vom Zeitpunkt des Rentenantrags und davon ab, ob die Rente befristet oder unbefristet gezahlt wird.

Eine unbefristete Rente wird grundsätzlich ab dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt, wenn sie innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung beantragt wurde. Bei späterer Antragstellung wird sie vom Monat des Antrags an gezahlt.

Eine befristete Rente („Rente auf Zeit“) beginnt im Regelfall frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Hier reicht es aus, wenn die Rente bis zum Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragt wird. Bei späterer Antragstellung beginnt die Rente „auf Zeit“ erst mit dem Antragsmonat.

Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen auch die Broschüre „Erwerbsminderungs­rente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=12

herunterladen können.

Im Zweifel sollten Sie sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers (pandemiebedingt ggf. auch telefonisch) zu diesem Thema beraten lassen.

Ob und inwieweit in dieser Zeit eine rentenversicherungsrechtliche Lücke entsteht, hängt letztlich davon ab, bis wann Beiträge aufgrund der nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit gezahlt wurden und ab wann dann ggf. die Rente wegen Erwerbsminderung beginnt. Sollte hier tatsächlich eine Lücke entstehen, ließe diese sich grundsätzlich auch mit freiwilligen Beiträgen füllen. Ob dies in Ihrem konkreten Einzelfall notwendig und sinnvoll ist, sollten Sie aber auf jeden Fall vor einer evtl. Zahlung in einem Beratungsgespräch mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

Hinsichtlich der Fragen zur Krankenversicherung sollten Sie sich im Übrigen direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. Die Beantwortung krankenversicherungsrechtlicher Fragen ist im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026