Hallo Vss,
aus Ihrer Anfrage ist leider nicht erkennbar, ob Ihre Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht (ggfs. auch nachträglich) dahingehend eingeschränkt hat, dass Sie unter Umständen den Anspruch auf Krankengeldzahlung verlieren, wenn Sie z. B. die Reha nicht beantragen, die Durchführung verweigern, die Reha nicht antreten oder die Reha aus persönlichen Gründen vorzeitig beenden oder den möglichen Rehaerfolg durch mangelnde Mitwirkung verhindern.
Sofern also Ihre Krankenkasse tatsächlich Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt haben sollte, benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Krankenkasse, um etwaige Nachteile (Anspruch auf Krankengeld) zu vermeiden.
Zur Klärung Ihres Anliegens ist es daher sinnvoll, sich direkt an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden und den Sachverhalt dort zu erörtern.