Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Selbst gewählte reha nicht antreten

von Vss12.12.2022 | 10:32
374 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich habe Anfang des Jahres auf eigenen Wünsche eine reha bei der DRV beantragt. Diese wurde genehmigt. Da sich an der Gesundheitslage allerdings einiges geändert hat, passt die reha nicht mehr für mich und ich bin auch gesundheitlich aktuell nicht in der Lage eine reha anzutreten. Dies habe ich bereits mit der DRV und der Einrichtung selbst ohne Probleme geklärt. Nun habe ich einen Brief von der KK bekommt, welcher besagt, dass sie reha nicht ohne ihre Zustimmung abgesagt werden darf und ich das innerhalb einer Woche klären muss und sonst mir das Krankengeld gestrichen wird. So meine Frage: muss die Krankenkasse einer Absage wirklich immer zustimmen oder nur wenn die Reha auf Drängen der Krankenkasse beantragt wurde (hier ja nicht der Fall). Mir war bisher nie bewusst, dass eine Krankenkasse der Ansage einer freiwilligen reha zustimmen müsste. Danke für Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vss,

aus Ihrer Anfrage ist leider nicht erkennbar, ob Ihre Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht (ggfs. auch nachträglich) dahingehend eingeschränkt hat, dass Sie unter Umständen den Anspruch auf Krankengeldzahlung verlieren, wenn Sie z. B. die Reha nicht beantragen, die Durchführung verweigern, die Reha nicht antreten oder die Reha aus persönlichen Gründen vorzeitig beenden oder den möglichen Rehaerfolg durch mangelnde Mitwirkung verhindern.

Sofern also Ihre Krankenkasse tatsächlich Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt haben sollte, benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Krankenkasse, um etwaige Nachteile (Anspruch auf Krankengeld) zu vermeiden.

Zur Klärung Ihres Anliegens ist es daher sinnvoll, sich direkt an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden und den Sachverhalt dort zu erörtern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Kerstinam 12.12.2022 | 10:47
Das ist eine Frage für Ihre KK
Vssam 12.12.2022 | 10:51
Die KK sieht sich hier aber natürlich im Recht. Also wie soll ich die Frage dort stellen.
Uschiam 12.12.2022 | 10:55
Die Krankenkasse hat sich nachträglich das Dispositionsrecht gesichert, d. h. auch den aus eigenem Antrieb gestellten Reha-Antrag können Sie nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse zurückziehen.
Sozialverbandam 12.12.2022 | 11:01
Indem die Ihnen die entsprechenden Rechtsvorschriften nennt und Sie sich von einem Sozialverband, wie z. B. dem VDK, beraten lassen. Im Forum zur Rentenversicherung werden Sie jedenfalls nicht die gewünschten Antworten erhalten können. Grundsätzlich kann die KK das Dispositionsrecht ihrer Versicherten einschränken, dies hätte Ihnen gegenüber jedoch - soweit ich weiß - bereits erklärt werden müssen, bevor Sie die Reha abgesagt haben. Sie sollten also ggf. noch einmal nachschauen, ob Sie einen Brief der KK vorliegen haben, indem Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt worden ist. Da die Experten und Expertinnen in diesem Forum Mitarbeitende der Rentenversicherung sind, können Sie Ihnen grundsätzlich auch nur aus Sicht der Rentenversicherung antworten. Eine verbindliche Mitteilung können Sie nur von Ihrer zuständigen Krankenkasse erhalten.
Steffam 12.12.2022 | 11:09
Sie können doch sicherlich nachweisen das Sie nicht Rehafähig sind ? Das müsste doch ein Arzt bestätigen können. Überspitzt gesagt, jemand der sich beide Beine vor der Reha gebrochen hat kann eine orthopädische Reha nicht antreten. Es ist ja kein Krankenhausaufenthalt sondern eine REHA.
Larezam 12.12.2022 | 15:51
Vielleicht ist der Krankenkasse auch gar nicht bewusst, dass Sie bereits disponiert haben und sich die Angelegenheit schon erledigt hat. Jedenfalls kann die Krankenkasse zwar -auch nachträglich- Ihr Dispositionsrecht einschränken, aber nur für künftige Entscheidungen (ab Zugang der schriftlichen Mitteilung der Krankenkasse). An zu diesem Zeitpunkt bereits entschiedene Sachverhalte kommt sie nicht mehr ran.
Paulam 13.12.2022 | 06:08
Die Krankenkasse kann sie zwar nicht zur Reha zwingen, jedoch das Krankengeld einbehalten, wenn sie nicht gehen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026