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Experten-Antwort

selbständig

von Jan14.02.2014 | 13:36
1150 Ansichten
4 Antworten
wie weit in die vergangenheit bzw. wann müsste ein antrag auf freiwillige beiträge zur rentenversicherung gestellt werden, falls ich als dozent unter 450,-€ monatlich an gewinn verdiene und somit nicht versicherungspflichtig werde und damit eine lücke im rentenversicherungsverlauf hätte? hätte eine lücke von ca. 4 monaten große folgen für mich später wenn es dann wie bisher lückenlos weiter ginge? bin 48 jahre alt. dankeschön für die antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2014 | 11:00

Hallo Jan,

meine „Vorredner“ haben Ihnen bereits die grundsätzlich zutreffenden Antworten gegeben. Das heißt, dass für die spätere Rentenhöhe eine Lücke von 4 Kalendermonaten regelmäßig keine große Auswirkung hat. Auch die meisten Wartezeiten (z. B. 5 Jahre für die Regelaltersrente oder EM-Rente oder 35 Jahre für vorzeitige Altersrente für langjährige Versicherte) werden sicher nicht an einer so kleinen Lücke scheitern.

Aufpassen mit Lücken müssen Sie für den Erwerbsminderungsschutz: Der Anspruch auf EM-Rente besteht nur, wenn in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Freiwillige Beiträge helfen Ihnen hier aber leider nicht. Andererseits ist diese Voraussetzung mit lediglich 4 Monaten Lücke auch nicht gleich weg - Sie sollten sich die Lage Ihrer Pflichbeiträge genau ansehen und schauen, dass die Lücken nicht größer werden.

Freiwillige Beiträge können Sie im Übrigen immer bis maximal zum 31.03. noch rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr zahlen. Zu ergänzen ist hier jedoch aus meiner Sicht noch, dass – soweit bei Ihnen bereits ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht für die selbständige Tätigkeit als Dozent bei Ihrem Versicherungsträger läuft – das Verfahren die Frist zur Zahlung der freiwilligen Beiträge unterbricht und sie auch noch nach Abschluss des Verfahrens grundsätzlich drei Monate Zeit haben, um sich für eine Zahlung freiwilliger Beiträge im fraglichen Zeitraum zu entscheiden. Letztlich sollten Sie sich aber – wie bereits von KSC und W*lfgang empfohlen – individuell in einer Auskunfts- und Bratungsstelle beraten lassen.

3 Antworten

KSCam 14.02.2014 | 16:59
4 fehlende Monate stellen in aller Regel kein Problem dar - da wir online aber keinen Einblick in den Einzelfall haben, würde ich Ihnen den Besuch einer DRV Beratungsstelle ans Herz legen. Da kann alles besprochen werden.
Elliam 15.02.2014 | 00:18
Sie haben die Möglichkeit, bis zum 31.03. des Folgejahres zu zahlen. Das bedeutet, Sie können jetzt noch bis 31.03.14 freiwillige Beiträge für Zeiträume ab 01.01.13 zahlen. Der monatliche Mindestbeitrag liegt aktuell bei 85,05€.
W*lfgangam 15.02.2014 | 19:05
Hallo Jan, bis zum 31.03. (Ende der Frist für freiwillige Beträge für Lücken/2013) sollten Sie sich wenigstens einen Beratungstermin in der nächsten Beratungsstelle sichern. Nur dort kann anhand Ihrer bisherigen Versicherungszeiten geklärt werden, was zz. sinnvoll/notwendig wäre! Gruß w.
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