Zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen sind Personen berechtigt, für die keine Versicherungspflicht besteht. Eine geringfügig ausgeübte selbständige Tätigkeit steht dem nicht entgegen. Die Höhe der Beiträge ist frei wählbar zwischen dem Mindestbeitrag von derzeit monatlich 84,15 EUR und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.187,45 EUR. Für weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung und zur Versicherungspflicht für Selbständige empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
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