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Selbständig - Minijob- Riesterrente

von Jebi04.07.2007 | 09:24
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8 Antworten

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Guten Tag, ich bin hauptberuflich selbständig tätig und übe nebenberuflich einen Minijob aus (400,-€). Nun würde ich gerne in den Genuss der Riester-Förderung kommen. Hierzu müsste ich, wenn ich richtig informiert bin, auf die Versicherungsfreiheit des Minijobs verzichten und Eigenbeiträge an die RV entrichten, richtig ? Wie wird der Mindestbeitrag berechnet ? Wird mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit dabei berücksichtigt ? Vielen Dank !

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie müssen den 15-prozentigen Pauschalbeitrag Ihres Arbeitgebers bis zum vollen Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 Prozent aufstocken. Der Arbeitgeber zieht Ihren Eigenanteil vom Verdienst ab und leitet ihn zusammen mit seinem Anteil an die Minijob-Zentrale weiter. Verdienen Sie in dem "400-Euro-Job" weniger als 155 Euro im Monat, wird Ihr Anteil aus dem Mindestbeitrag von 30,85 Euro ermittelt. Der Arbeitgeber zahlt in jedem Fall nur 15 Prozent, den Restbetrag bis zum vollwertigen Pflichtbeitrag zahlt der Arbeitnehmer.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja, bei einem Minijob mit 100 Euro Monatsverdienst beträgt der Arbeitnehmeranteil 15,85 Euro.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ein Mindestlohn ist nicht vorgeschrieben, jedoch ein Mindestbeitrag.

5 Antworten

bekissam 04.07.2007 | 14:26
Ich gehe zunächst davon aus, dass Ihre hauptberufliche Selbständigkeit nicht rentenversichert oder rentenversicherungspflichtig ist. Für den Minijob gilt dann: Mit Beginn der Aufstockung zieht der Arbeitgeber den Eigenanteil vom Lohn des Arbeitnehmers ab und überweist ihn zusammen mit den Pauschalbeiträgen an die Minijob-Zentrale. Reicht der Lohn dafür nicht aus, muss der Arbeitnehmer den fehlenden Betrag ausgleichen. Verdient der Arbeitnehmer regelmäßig weniger als 155 Euro monatlich wird der Aufstockungsbeitrag von mindestens 155 Euro berechnet (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage). Nachlesen: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR…
Minijobam 04.07.2007 | 18:08
Wie wäre das bei einem Minijob mit zB 100€, Arbeitgeber 15% RV = 15,00€, 13% Sonstiges = 13,00€, 2% Steuer = 2,00€, Arbeitgeber Gesamt = 30,00€. Bei Aufstockung (Verzicht auf Beitragsfreiheit) muß der Mitarbeiter dann 15,85€ selbst zahlen (19,9% von 155,00€) ? Wie hoch muß der Mindestverdienst sein ?
-am 04.07.2007 | 22:47
Verdient der Arbeitnehmer regelmäßig weniger als 155 Euro monatlich wird der Aufstockungsbeitrag von mindestens 155 Euro berechnet. 155,00 EUR ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Bei 100 EUR Entgelt = 15 EUR Arbeitgeberanteil RV (15%) Mindestbeitragsbemessung 155 EUR = 30,85 Beitrag RV (19,9%) Der Arbeitnehmer zahlt dann 15,85 EUR hinzu
Minijobam 05.07.2007 | 12:13
Gibt es einen Mindestverdienst, oder könnte man theoretisch zB 10,00€ als Verdienst erhalten. Beitrag RV 30,85€ + sonstige Abgaben von 15% = 1,50€, würde dies funktionieren ?
Minijobam 10.07.2007 | 09:37
wurde meine Anfrage vom 05.07 übersehen. Ich bitte um eine Antwort.
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