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Experten-Antwort

Selbständig und Pflichtbeiträge

von Tanja Z04.08.2017 | 10:35
503 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe eine normale Beschäftigung in Teilzeit und ich habe mich seit 01.06.2017 als Heilpraktikerin selbständig gemacht. Nach Feststellung der Rentenversicherung besteht als Heilpraktikerin keine Versicherungspflicht kraft Gesetzes. Nun meine Frage: kann ich trotz der Beiträge aus der Teilzeitbeschäftigung noch einen Antrag auf Versicherungspflicht als Selbständiger stellen? Ich weiß, dass man das nur innerhalb der ersten 5 Jahre machen kann. Ich will da nichts verpassen, falls ich irgendwann mal meine Beschäftigung aufgebe und nur noch als Heilpraktikerin tätig bin. Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja, Sie können sich parallel zu der versicherungspflichtigen Beschäftigung auch in der von Ihnen nicht versicherungspflichtigen Selbständigkeit als Heilpraktikerin auf Ihren Antrag hin pflichtversichern (5 Jahresfrist nach Aufnahme der Selbständigkeit beachten).

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4 Antworten

Kilian Roseram 06.08.2017 | 11:21
Hallo, ich werde mich ab dem 01.10.2017 als Handelsvertreter einer Bausparkasse selbstständig machen. Angeblich bin ich nicht verpflichtet in die GRV weiterhin einzuzahlen. Nun ist meine Frage, ob es sinnvoll ist weiterhin einen freiwilligen Pflichtbeitrag zu leisten, um eine Rentenanwartschaft zu behalten und Rentenpunkte zu sammeln. Des weiteren würde ich gerne erfahren wie hoch die Pflichtbeitrag ist bzw. wie dieser bemessen wird. Freue mich auf Ihre Antwort. Liebe Grüße Kilian Roser
W*lfgangam 06.08.2017 | 19:30
Zitat von Kilian Roser anzeigenausblenden
Hallo Kilian Roser, zunächst, es wäre sinnvoller, nicht in einem (abgeschlossenen) Beitrag eine neue Frage zu einem anderem Thema zu stellen – oben links/über den Forumbeiträgen gibt es dazu die Möglichkeit den Button "neues Thema eröffnen". Daher kurz: In einer rein selbständigen Tätigkeit können Sie sich auf Antrag der Versicherungspflicht 'unterwerfen', haben für den Antrag 5 Jahre Zeit mit durchaus variablen Pflichtbeiträgen. Ob/was für Sie sinnvoll ist, sowohl Ihren bestehenden EM-Schutz aufrecht zu erhalten, wie auch für aktuelle Altersrentenansprüche die beste Wahl zu treffen, kann nur individuell anhand Ihrer bisherigen Versicherungszeiten prognostiziert werden. Daher: ab in die nächste Beratungsstelle und das demnächst beleuchten lassen! Gruß w.
Werner67am 07.08.2017 | 07:42
Hallo Kilian Roser, Sie schreiben dass Sie sich als "Handelsvertreter einer Bausparkasse" selbständig machen. Das verstehe ich so, dass Sie nur einen Auftraggeber (die Bausparkasse) haben werden. Somit unterliegen Sie in der Rentenversicherung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes und müssen Pflichtbeiträge zahlen. (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI) Eine Befreiung ist auf Antrag für die ersten 3 Jahre möglich. Höhe der Pflichtbeiträge: entweder Einkommensabhängig (derzeit 18,7% vom steuerlichen Gewinn) oder Regelbeitrag (derzeit 556,33 EUR pro Monat) in den ersten 3 Jahren alternativ der halbe Regelbeitrag (derzeit 278,16 EUR pro Monat) Ich würde Ihnen auch einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle empfehlen.
Kilian Roseram 08.08.2017 | 19:22
Hallo vielen Dank für eure Hilfe. Werde einen Beratungstermin vereinbaren Gruß Kilian Roser
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