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Selbständig und Pflichtversicherung

von Loni04.05.2009 | 08:23
1261 Ansichten
6 Antworten

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Bekannte sind Gesellschafter einer GbR und müssen sich nicht weiter Pflichtversichern, wollen es aber freiwillig, da sie später ihren Meister nachholen wollen und diese 18 Jahre Beitrag dann Pflicht sind. Sie kommen ja in den Genuss, 3 Jahre halber Beitrag und danach einkommensbezogen. Welches Formular zum ausfüllen ist nun richtig. V 010 oder V020, oder keines von beiden, wenn dies der Fall wäre, welches dann. Danke. Loni

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten zunächst prüfen lassen, ob sie als GbR pflichtig oder nicht pflichtig sind. Da Sie von freiwilliger Versicherung und den VD 010 und 020 sprechen. Da ist ein Widerspruch drin. Bei der DRV ein Beratungsgespräch suchen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Freiwillig geht nicht, es müssen Pflichtbeitragzeiten sein, das geht nur über eine Antragpflichtversicherung. VD 020.

Nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB 6 können sich Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben auf Antrag von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie für mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

4 Antworten

Ahaam 04.05.2009 | 10:14
leider werden hier sehr viele Bruchstücke eines Sachverhaltes durcheinander geworfen - mit dieser Art von Halbwissen sollte man vorsichtig sein: Ihr Bekannten nehmen bitte UMGEHEND Kontakt mit der DRV oder einer sonst zuständigen Stelle vor Ort auf um diese Frage zu regeln! Nicht nur schnell am Telefon und schon gar nicht in einem Internet-Forum!
Loniam 04.05.2009 | 12:14
Halle Experte, sie sind nicht pflichtig, ist geklärt, sie wollen aber freiwillig die noch fehlenden Jahre vollmachen. (18Jahre müssen es ja sein)wg. Meisterpfüfung oder Ausnahmebewilligung. Welches Formular wäre dafür notwendig. Danke, Loni
...am 04.05.2009 | 14:04
Die Befreiung nach §6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI befreit jedoch NUR von der Versicherungspflicht als Handwerker (§2 Nr. 8 SGB VI9) nicht von der Versicherungspflicht auf Antrag!
Bescheideneram 05.05.2009 | 06:54
Mal unterstellt, dass tatsächlich keine Versicherungspflicht in der GbR-Tätigkeit besteht: Die 18 Jahr können problemlos auch ab dem Bestehen der Versicherungspflicht als Handwerker "vollgemacht" werden. Sofern dann überhaupt Versicherungspflicht besteht. Nicht jedes Meister-Handwerk ist auch Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Näheres hierzu erfahren Sie über die Auskunfts- und Beratungsstelle.
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