Weitere Information zur freiwilligen Versicherung gibt es hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/freiwillige__versicherung__mehr__rente__im__alter,property=publicationFile.pdf/freiwillige_versicherung_mehr_rente_im_alter
Ein Hinweis noch zur 400 EUR-Grenze: Bei der Prüfung der Geringfügigkeit sind mangels Nachweismöglichkeiten die Eigenangaben des Versicherten oder des Steuerberater zur ZUKÜNFTIGEN Entwicklung des Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit ausreichend. Sofern Sie also im Erhebungsverfahren angeben, dass die Einkünfte ZUKÜNFTIG regelmäßig den Betrag von 400 EUR überschreiten, liegen die Voraussetzungen für eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit nicht vor.
Davon unabhängig kann eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auch durch die (gleichzeitige) Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit herbeigeführt werden (Einzelheiten siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/minijobs__vorteil__f_C3_BCr__ihre__Rente,property=publicationFile.pdf/minijobs_vorteil_f%FCr_ihre_Rente