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Selbständig versichern

von Carola12.04.2007 | 22:05
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Gibt es eine Möglichkeit selbst für die Rentenversicherung einzuzahlen und den Anspruch auf Eu Rente für den Ernstfall zu erhalten? Mein Mann ist selbständig hat aber nur einen Gewinn von 300 € im Monat. Vom Arbeitsamt hat er keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung und wurde dadurch auch nicht mehr der Rentenversicherung gemeldet ( Widerspruch läuft noch). Auf Anfrage bei der LVA wurde ihm gesagt daß er sich aber nur selbst versichern kann wenn er mindestens 400 € Gewinn im Monat hat oder vor 1985 mindestens 5 Jahre eingezahlt hätte ( da fehlen nur ein paar Monate)? Stimmt das? Da er bereits einmal ein Jahr lang EU Rente hatte, habe ich Angst daß er im erneuten Krankheitsfall ohne Geld da steht.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Weitere Information zur freiwilligen Versicherung gibt es hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/freiwillige__versicherung__mehr__rente__im__alter,property=publicationFile.pdf/freiwillige_versicherung_mehr_rente_im_alter

Ein Hinweis noch zur 400 EUR-Grenze: Bei der Prüfung der Geringfügigkeit sind mangels Nachweismöglichkeiten die Eigenangaben des Versicherten oder des Steuerberater zur ZUKÜNFTIGEN Entwicklung des Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit ausreichend. Sofern Sie also im Erhebungsverfahren angeben, dass die Einkünfte ZUKÜNFTIG regelmäßig den Betrag von 400 EUR überschreiten, liegen die Voraussetzungen für eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit nicht vor.

Davon unabhängig kann eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auch durch die (gleichzeitige) Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit herbeigeführt werden (Einzelheiten siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/minijobs__vorteil__f_C3_BCr__ihre__Rente,property=publicationFile.pdf/minijobs_vorteil_f%FCr_ihre_Rente

1 Antworten

???am 13.04.2007 | 08:18
Um einen Anspruch auf eine EM-Rente zu haben, müssen (u.a.) in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalles 36 Pflichtbeiträge entrichtet sein. Eine Pflichtversicherung kann als Selbständiger beantragt werden (§ 4 Abs.2 SGB VI). Solange Ihr Mann jedoch unter 400,- € mtl. verdient, wird diese Möglichkeit durch § 8 SGB IV ausgehebelt, da die selbständige Tätigkeit nur geringfügig ist. Die Anwartschaft durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen aufrechtzuerhalten, ist nur möglich, wenn vor dem 01.01.1985 60 Beiträge liegen. Da dies bei Ihrem Mann nicht der Fall ist, wäre die Zahlung freiwilliger Beiträge Geldverschwendung. Mir fallen zur Absicherung des EM-Risikos folgende Möglichkeiten ein: - eine Versicherung bei einer privaten Gesellschaft abschließen (inwieweit dies sinnvoll bei den Vorerkrankungen ist, sollten Sie in einem Gespräch mit einem Versicherungsvertreter klären) - eine geringfügige abhängige Beschäftigung aufnehmen, sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und den Aufstockungsbetrag selbst zahlen - wenn noch genug Zeit ist (Ihr Mann also noch deutlich über 36 Pfichtbeiträge in den letzten 5 Jahren hat), die Versicherungspflicht als Selbständiger beantragen und auf eine Besserung der Geschäftslage hoffen. Die Versicherungspflicht sollten Sie jedoch erst nach einer Beratung beantragen, denn wenn Ihr Mann da einmal drin ist, kommt er nicht mehr so schnell da raus.
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