Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Selbständige: freiwillige Beitragszahlung in der GRV

von Micha26.09.2022 | 12:33
102 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, muss nochmal eine Frage stellen, die mich immer wieder mal beschäftigt ... Wenn ich einen Selbständigen habe, der sich von der RV hat befreien lassen, aber vor hat, freiwillige Beiträge (Mindestbeitrag oder gar höher) einzuzahlen, um damit seinen Anspruch auf die vorhandene EMR aufrecht zu erhalten - erhält er mit freiwilligen Beiträgen dann seine EMR aufrecht? Er erfüllt doch nicht die zweite Voraussetzung einer gesetzlichen EMR, nämlich in den letzten 60 Monaten 36 Monate Pflichtbeiträgen gezahlt zu haben (ab dem 25. Monat dann quasi)... Also läuft doch dieses Argument ins Leere, richtig???? Sorry bestimmt relativ einfach, bin gerade nur verunsichert... DANKE

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micha,

die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente können auch dann erfüllt werden, wenn Versicherte vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und ab Januar 1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der Erwerbsminderung jeden Kalendermonat mit sogen. Anwartschaftserhaltungszeiten (u.a. Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Berücksichtigungszeiten) belegt haben. In der Praxis wird diese Fallkonstellation insbesondere bei Versicherten von Relevanz sein, die bereits seit längerem keine Pflichtbeitragszeiten mehr zurückgelegt haben und deren Versicherungskonto deshalb innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mindestens 36 Kalendermonate an Pflichtbeiträgen aufweist.

In solchen Fällen - etwa bei Selbständigen die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen - kann es durchaus ratsam sein, nach Ende der zuvor genannten Anwartschaftserhaltungszeiten freiwillige Beiträge zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für die künftige Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente zu entrichten.

Um hierzu im Einzelfall eine verbindliche Auskunft zu erhalten, auch zur Berechtigung für eine freiwillige Beitragszahlung, empfehlen wir Ihnen, sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung"

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

qqam 26.09.2022 | 15:49
Regelmäßig sind dass nur noch wenige Jahrgänge, alle mindestens vor 1964 geboren * 1964, mit 15 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt 1979-1983 5 Jahre voll vor 31.12.1983 Meistens eher Personen vor 1962...und die können bald in Altersrente gehen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026