Den Beiträgen von zelda und Aha ist nur noch hinzuzufügen, dass Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung wenden, die Ihnen die letzte Renteninformation übersendet hat.
Wie bereits in ähnlichen Einträgen erwähnt, können Renten wegen Erwerbsminderung nur gezahlt werden, wenn in den letzten 60 Monaten vor Leistungsfall mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Es ist daher sinnvoll, dass Sie sich individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen, möglicherweise ist für Sie eine Pflichtversicherung auf Antrag sinnvoll.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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