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Selbständige Grafikerin

von Grafikerin16.11.2009 | 19:48
825 Ansichten
1 Antworten
Hallo! Ich habe mich vor kurzem als Grafikerin selbständig gemacht. Jetzt ergeben sich für mich 3 Fragen: 1. bin ich rentenversicherungspflichtig? 2. falls nicht, muss ich dann einen Befreiungsantrag stellen? 3. besteht eine Pflicht für mich bei der KSK "Mitglied" zu werden? Ich arbeite für mehrere Auftraggeber und habe keine Angestellten. Meine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung habe ich privat über die Allianz abgeschlossen. Vielen Dank für eine eindeutige Aussage vorab, denn leider können Steuerberater und Rechtsanwälte keine Eindeutige Aussage treffen.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.11.2009 | 09:35

Den Beiträgen von zelda und Aha ist nur noch hinzuzufügen, dass Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung wenden, die Ihnen die letzte Renteninformation übersendet hat.

Wie bereits in ähnlichen Einträgen erwähnt, können Renten wegen Erwerbsminderung nur gezahlt werden, wenn in den letzten 60 Monaten vor Leistungsfall mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Es ist daher sinnvoll, dass Sie sich individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen, möglicherweise ist für Sie eine Pflichtversicherung auf Antrag sinnvoll.

0 Antworten

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