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Selbständige Heimarbeit und EM-Rente

von Heimarbeiter01.08.2013 | 21:22
1318 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe zur Zeit eine volle EM-Rente, die jedoch befristet ist. Um etwas dazu zu verdienen, denke ich über einen Hinzuverdienst nach. Da ich nur schwer das Haus verlassen kann, kommt für mich eigentlich nur Heimarbeit in Frage, genau genommen Heimarbeit am Computer. Da diese meistens rechtlich als Selbständigkeit gestaltet wird, stellen sich einige Fragen. Ich setze im Folgenden voraus, dass die allgemeine Grenze von 450 € pro Monat als Einkommen nicht erreicht wird. 1. Wie wird entschieden, ob es sich um eine Selbständigkeit im Haupt- oder im Nebenerwerb handelt ? Hängt dies vom monatlichen/jährlichen Einkommen ab oder von der täglichen Stundenzahl ? 2. Welche Auswirkungen hat eine solche Selbständigkeit auf die Einschätzung des Restleistungsvermögens ? Wird dann automatisch eine Überprüfung der EM-Rente eingeleitet oder wie wird hier verfahren ? Vielen Dank für hre Infos & LG

2 Antworten

Bertlam 01.08.2013 | 21:47
Eine Warnung. Die angebotenen Tätigkeit zuhause am Computer sind zu 99,99 % nicht echt. Da geht es meist darum jemanden zu finden,der sein Konto zur Verfügung stellt,damit Betrüger abkassieren können, oder man soll fremde Pakete annehmen usw. Bevor man sich auf Angebote einläßt sollte man UNBEDINGT ausgiebig im Net recherchieren,oder beim Verbraucherschutz anfragen. Denn viele kamen durch solche Angebote wegen Geldwäsche und Betrug vor Gericht und hatten statt einem Nebeneinkommen plötzlich auch noch hohe Schulden.
-am 02.08.2013 | 15:03
Die Entscheidung, ob es sich grundsätzlich um eine selbständige Tätigkeit handelt wird aufgrund der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles getroffen. Dies ist unabhängig von der Höhe des Einkünfte und der täglichen Stundenzahl. Für die Beurteilung des Restleistungsvermögens, sind grundsätzlich die tatsächlichen gesundheitlichen Verhältnisse ausschlaggebend. Eine Überprüfung der Höhe des Rentenanspruches aufgrund des Hinzutritts eines Hinzuverdienstes aus selbständiger Tätigkeit wird sicherlich stattfinden. Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen..
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