Hallo bogumir,
Stefan hat in seinem Beitrag bereits alles Wesentliche gesagt.
Zu Ihrer letzten Frage ist anzumerken, dass für alle Beschäftigten, also auch Rentner generell Meldungen abzugeben sind. Eine Zahlung von Beiträgen hat nur dann nicht zu erfolgen, wenn die Beschäftigung des Rentners innerhalb eines Kalenderjahres auf 50 Arbeitstage bzw. 2 Kalendermonate begrenzt ist.
Sollten Sie angeben, dass Sie die letzten 4 Jahre Rentner beschäftigt haben, ohne Meldungen abgegeben zu haben, könnten ggf. Beiträge für diese nachgefordert werden.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente nur erhalten können, wenn Sie innerhalb der letzten 60 Monate für 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet haben.
Geschieht dies nicht, können Renten aus den gezahlten Beiträgen erst zum 65. / 67. Lebensjahr gezahlt werden.