Bis Dezember 2008 müssen Sie die Hinzuverdienstgrenze von 400 € pro Monat beachten. Ab 1.1.2009 können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Bezüglich der Meldung zur Krankenkasse wäre zunächst zu prüfen, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, oder tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Liegt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, erfolgt die Meldung durch den Arbeitgeber. Da es in Ihrem Fall nicht eindeutig geklärt ist, ist die Meldung bei der Krankenkasse zunächst ausreichend.
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