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Selbständige Tätigkeit

von browny12.09.2008 | 16:11
1421 Ansichten
5 Antworten
Ich bin seit einigen Monaten derzeit noch Frührentner, werde aber in drei Monaten die volle Rente erhalten. Ich möchte nebenher als Sargträger arbeiten ca. 300 € im Monat. Die Firma, die diese Träger vermittelt, sagt, ich müsse mich bei dieser geringen Vergütung nur bei meiner Krankenkasse anmelden und wäre selbständig? Stimmt das? Und welche Grenzen gelten hier, für die nächsten Monate Früh- und dann als Vollrentner. Danke.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.09.2008 | 10:42

Bis Dezember 2008 müssen Sie die Hinzuverdienstgrenze von 400 € pro Monat beachten. Ab 1.1.2009 können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

Bezüglich der Meldung zur Krankenkasse wäre zunächst zu prüfen, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, oder tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Liegt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, erfolgt die Meldung durch den Arbeitgeber. Da es in Ihrem Fall nicht eindeutig geklärt ist, ist die Meldung bei der Krankenkasse zunächst ausreichend.

4 Antworten

KSCam 12.09.2008 | 18:31
was meinen Sie genau mit den Begriffen "Frührentner" und "Vollrentner"? Grundsätzlich ist neben der Rente ein 400 € Job und auch eine entsprechende Selbständigkeit immer möglich. Für eine konkrete Aussage sollte man jedoch den richtigen Namen der Rente und Ihr Alter kennen. Sollten Sie mit Vollrente meinen, dass Sie in 3 Monaten 65 Jahre alt werden, dann ist ab 65 keine Verdienstbeschränkung mehr gegeben.
-_-am 12.09.2008 | 19:20
Ohne Einfluss auf die Rente können Sie ein Arbeitseinkommen bis zu 4800,- EUR jährlich (bei 12 Monaten) oder 400,- EUR mtl. erzielen. Maßgeblich ist das Arbeitseinkommen nach § 15 SGB 4. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__15.html… Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Hinzuverdienst unbegrenzt. Hinterbliebenenrentner/innen müssen aber die Einkommensanrechnung dennoch in Betracht ziehen. Einen "selbständigen" Sargträger gibt es allerdings nur in der Fantasie eines Sozialabgaben sparen wollenden "Unternehmers". Ein Sargträger, der für ein Unternehmen arbeitet, ist eindeutig weisungsgebunden, was Art, Ort und Zeit seiner Beschäftigung angeht und damit Arbeitnehmer. Notfalls können Sie das im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens klären lassen. Allerdings sind Sie dann vermutlich Ihren Job auch los. Zuständig für die Durchführung des Anfrageverfahrens ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als hierfür bundesweit eingerichtete Clearingstelle in 10704 Berlin. Lesen Sie dazu http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
!am 15.09.2008 | 07:19
Sollten Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht (vor 2000) beziehen, ist eine selbständige Tätigkeit egal in welchem Umfang NICHT möglich!
brownyam 15.09.2008 | 09:14
Bin seit ca. 4 Jahren im Vorruhestand und werde im Dezember 65 Jahre alt.
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