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Selbständige Tanzlehrerin

von chyna30.10.2009 | 12:07
781 Ansichten
1 Antworten

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Hallo, arbeite freiberuflich als Dozentin an der VHS und in einem Tanzstudio als Tanzlehrerin. Ansonsten in ich ebenfalls selbständig, aber vor einigen Jahren rentenversicherungsbefreit. Muß ich nun wieder Beiträge zahlen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo chyna,

diese Frage lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Hierzu bräuchten wir viele weitere Informationen, die sich unserer Kenntnis entziehen. So z. B. wofür wurde in der Vergangenheit die Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen, haben Sie abhängig beschäftigte Mitarbeiter, wie hoch ist der Gewinn aus der Tätigkeit, etc... Alle maßgeblichen Fragen hier zu klären würde leider den Rahmen dieses Forums sprengen. Mein Tipp daher: Wenden Sie sich direkt an eine Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und klären Sie die Frage persönlich unter Angabe der besonderen Umstände des Einzelfalls und unter Vorlage Ihres "alten" Befreiungsbescheids.

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