Hallo Lisa,
unter Bezugnahme auf die einschlägigen Härtefallregelungen ist ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch das Familiengericht im Einzelfall durchaus denkbar. Wie jedoch auch den vorgehenden Beiträgen bereits zu entnehmen ist, ist dies letztlich eine Entscheidung des zuständigen Familiengerichts. Der Rentenversicherungsträger hat hierauf grundsätzlich keine Einflussmöglichkeit.
Ergänzung:
In diesem Zusammenhang hört man auch immer wieder, daß gerade auch die Bundesregierung und die Länderegierungen ihre Bediensteten (zum Beispiel Fahrer, Gastronomie, Reinigung) nicht direkt einstellen, sondern sich diese sich über selbständige Unternehmen besorgen.
Die Politik begünstigt diese Tendenz der niedrigen Löhne und Renten damit noch und geht mit schlechtem Beispiel voran. Im Grunde widerspricht das dem Wähler gegenüber vertretenen Politik der meisten Parteien.
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