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Experten-Antwort

Selbständiger hat nicht für die Rente vorgesorgt - Scheidung

von Lisa05.11.2011 | 17:17
18941 Ansichten
11 Antworten
Hallo, wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Selbständiger nicht für die Rente vorgesorgt hat und sich von seiner Frau scheiden läßt, die in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Bekommt er trotzdem Rentenpunkte von seiner Frau , die während der Ehezeit angefallen sind? Über Antworten freue ich mich und sage schon mal vielen Dank. Lisa

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.11.2011 | 12:02

Hallo Lisa,

unter Bezugnahme auf die einschlägigen Härtefallregelungen ist ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch das Familiengericht im Einzelfall durchaus denkbar. Wie jedoch auch den vorgehenden Beiträgen bereits zu entnehmen ist, ist dies letztlich eine Entscheidung des zuständigen Familiengerichts. Der Rentenversicherungsträger hat hierauf grundsätzlich keine Einflussmöglichkeit.

10 Antworten

Schadeam 05.11.2011 | 17:37
Wenn das Familiengericht dies im Scheidungsverfahren so regelt, dann ja. Wenn die beiden Ehepartner der Versorgungsausgleich ausgeschlossen haben, dann nein.
Lisaam 05.11.2011 | 17:46
Hallo Schade, einen Ehevertrag gibt es nicht. Die Ehe besteht seit 30 Jahren. Kann das Familiengericht einen Versorgungsausgleich ablehnen, weil der Mann nichts für seine Altersrente (privat) als Selbständiger getan hat? Er hat praktisch keine Rücklagen. Für mich ist es auch unglaublich, aber leider ist es so. Grüße, Lisa
Schadeam 05.11.2011 | 18:20
Das hat doch die Frau auch 30 Jahre lang gewusst, oder? Haben die 2 nie miteinander geredet?
Gunda Vogelam 05.11.2011 | 19:43
Hallo Lisa !Bin gerade auch im Internet bezüglich dieses Themas unterwegs . Ich habe mir gerade folgenden Beschluß des Oberlandesgerichtes Karlsruhe angesehen vom 5.4. 2006 2 UF 267/04 Darin steht : " Danach kann ein Ausschluß des Versorgungsausgleichs nach der gesetzlichen Härteregelung gerechtfertigt sein , wenn ein Selbstständiger es gänzlich unterläßt , Altersvorsorge zu betreiben und dies grobleichfertig und gegenüber seinem Ehepartner als illoyal zu bewerten ist " Hoffe das hilft weiter , Gruß eine Leidensgenossin
Gegenwindam 06.11.2011 | 01:50
Ja, man sollte eben seine Lebenspartnerin oder Lebenspartner nicht nur aufgrund seines Aussehens oder Brustumfangs bzw. Bizeps auswählen, sondern auch charakterliche Gesichtspunkte berücksichtigen.
Lisaam 06.11.2011 | 15:55
Hallo, vielen Dank für die ganzen Antworten. Später ist man immer schlauer. Aber jetzt muß man eben aus der Situation das Beste machen. Die Frau wußte von Anfang an worauf sie sich einläßt. Der Mann ist ein Saisonarbeiter und hat 5 Monate im Jahr keine Arbeit und lebt von den Ersparnissen und hat damit auch die Familie versorgt, deswegen war wohl nie Geld über, um selbst etwas für die Rente zu tun. Durch Gelegenheitsjobs hat er wohl nur Ansprüche auf 150 Euro/Rente. Also ich gehe davon aus, dass die Frau die Hälfte der Rentenpunkte abgeben muß, weil sie eben wußte, worauf sie sich in der Ehe eingelassen hat. Gruß, Lisa
Jean-Lucam 09.11.2011 | 21:59
Die Tendenz bei den Unternehmen geht immer mehr dahin, keine steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einzustellen, sondern selbständige Unternehmer (auch Schein-Selbständige genannt) zu beauftragen, um sich irgendwelcher Mitverantwortung für seine Arbeitnehmer zu entledigen und Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung (u.a. Rentenversicherung) einzusparen. Wenn ihr Ehepartner oder Ehepartnerin also z.B. bei Hermes als selbständiger Zusteller sein Geld verdient, wird dieses Geld allenfalls zum Leben und nicht zum Ansparen einer Rente (trotz Riester) reichen. Darüber freut sich nur "Herr Hermes" denn der verdient damit gut, aber der selbständige Zusteller steht am Ende seines Arbeitslebens ohne Rente da.
Jean-Lucam 10.11.2011 | 12:13
Ergänzung: In diesem Zusammenhang hört man auch immer wieder, daß gerade auch die Bundesregierung und die Länderegierungen ihre Bediensteten (zum Beispiel Fahrer, Gastronomie, Reinigung) nicht direkt einstellen, sondern sich diese sich über selbständige Unternehmen besorgen. Die Politik begünstigt diese Tendenz der niedrigen Löhne und Renten damit noch und geht mit schlechtem Beispiel voran. Im Grunde widerspricht das dem Wähler gegenüber vertretenen Politik der meisten Parteien.
Lisaam 10.11.2011 | 12:25
Hallo Jean-Luc, das scheint wirklich eine Grauzone zu sein mit den Selbständigen. Mich wundert es auch, dass man die Selbständigen nicht als Pflicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen läßt oder eben einen Pflichtrententopf für Selbständige schafft. Das Problem ist wohl auch, dass bei den Angestellten die Hälfte der Arbeitgeber zahlt. Die Beamte müssen doch extra in einen Rententopf einzahlen. Warum geht es bei den Selbständigen nicht? Vielleicht sollte man dazu eine Petition im Bundestag einreichen. Jedenfalls weiß ich erst einmal Bescheid, dass das Familiengericht über die Rentenpunkte entscheidet und nicht der Rentenversicherungsträger. Grüße, Lisa
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