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selbständiger Lehrer-Anmeldung+Forderungen BFA

von Falk18.02.2007 | 20:46
1932 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ein Freund von mir ist selbständiger Lehrer und fällt m.E. unter die Pflichtversicherung. Seine Tätigkeit übt er seit 10/2005 mit einem Einkommen >400€ pro Monat aus. Nach Erkenntnis, dass er eventuell der Pflichtversicherung unterliegt, stellt sich die Frage nach der Höhe der Beiträge ab 2007 und inwieweit eine rückwirkende Zahlung ab 10/2005 seitens der BFA gefordert werden kann. Muss er überhaupt für die Vergangenheit mit Zahlungsaufforderungen rechnen, da er ja auch für diese Zeit keine Rechte (Rentenansprüche) erworben hat.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo „Falk“,

falls Versicherungspflicht vorliegt, gibt es zu der Höhe der Beiträge folgende Möglichkeiten:

halber Regelbeitrag innerhalb der ersten drei Kalenderjahr seit Aufnahme der Tätigkeit (2007: 243,78 EURO), Regelbeitrag (derzeit: 487,55 EURO) oder einkommensgerechter Beitrag.

Mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit muss der Selbständige sich innerhalb von drei Monaten bei m zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Durch diese Meldepflicht sollen hohe Beitragsnachforderungen vermieden werden, denn Beitragsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.

Für weitere Fragen sollte Ihr Freund seinen zuständigen Rentenversicherungsträger kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

1 Antworten

nanaam 19.02.2007 | 12:24
Selbständige Lehrer müssen sich 3 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Rentenversicherung melden (zur Vermeidung hoher Nachforderungen). Ob eine selbstständige Tätigkeit versicherungspflichtig ist, entscheidet dann die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Deutsche Rentenversicherung
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