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Experten-Antwort

Selbständiger über 55 für 2 Jahre angestellt

von Grufti23.06.2015 | 13:58
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Situation: Ich bin 56 Jahre alt, und seit meinem Studium, also ca. 27 Jahre, selbständiger Ingenieur im Hochbau. Ich war nie rentenversichert. Meine Altersversorgung ist längst durch Immobilien und andere Geldanlagen in trockenen Tüchern. Jetzt habe ich ein Angebot für ein tolles Projekt, das mich kurz vor dem Ruhestand nochmal richtig reizen würde. Dauer 15 bis max. 20 Monate. Wegen interner Regeln des Auftraggebers nur in befristeter Festanstellung. Wie ich las, bekommt nur Rente, wer 5 Jahre Beiträge gezahlt hat. Das werde ich nie erreichen, das steht absolut fest. So lange arbeite ich gar nicht mehr. Frage: Muss ich für diese 15-20 Monate Rentenversicherungs-Beiträge bezahlen, obwohl ich dafür niemals Rente bekommen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grufti,

bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung besteht grds. immer gem. § 1 SGB VI Versicherungspflicht. Sollte für Sie jedoch eine berufsständische Versorgungseinrichtung bestehen (z. B. Architektenversorgung), können Sie sich gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ist eine Befreiung jedoch nicht möglich, können sie die fehlenden Beiträge für die Wartezeit von 5 Jahren durch freiwillige Beiträge zahlen oder sich die auf Grund der Beschäftigung entrichteten Pflichtbeiträge erstatten lassen.

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5 Antworten

Bieneam 23.06.2015 | 14:26
Ja müssen Sie. Sobald Sie Ihre regelaltersgrenze erreicht haben können Sie eine Beitragserstattung beantragen und erhalten die von Ihnen gezahlten Beiträge zurück.
W*lfgangam 23.06.2015 | 21:26
Ergänzend dazu: Bei sehr gutem Einkommen (72600 EUR/Jahreseinkommen und mehr) erhalten Sie für 2 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung rd. 120 EUR Monatsrente + 14 EUR für die 3 Jahre/freiwillige Beiträge/3000 EUR Einzahlung + nochmal 10 EUR bei freiwilliger/gesetzlicher Krankenversicherung oder privater KV als Zuschuss zur KV dazu, zusammen also 144 EUR mtl. als Regelaltersrente ab 65 + 9 Monate. Dagegen wäre eine Beitragserstattung von rd. 6800 abzuwägen, zuzüglich der 3000 Beitragseinzahlung müssen Sie mit dem Auszahlungsbetrag (144 EUR) knappe 10000 EUR erleben - sind in 70 Monaten wieder ausgezahlt. Eigentlich keine so schlechte 'Rendite', ab Alter 72 haben Sie einen 'Gewinn' auf Lebenszeit. Dies sicher in der nächsten Beratungsstelle nochmal gegenrechnen lassen - für die Entscheidung so oder so haben Sie ja noch ein paar Jahre Zeit ...die Auffüllung auf 60 Monate müsste allerdings 3 Jahre vor 65 + 9 in Erwägung gezogen werden (ginge auch mit Mini-Job/'billigere Beiträge' - wenn Ihnen dazu überhaupt noch die Zeit bleibt ;-)) Gruß w.
Gruftiam 24.06.2015 | 12:16
Vielen Dank für die sachkundigen Auskünfte. Ich werde also für die Anstellungszeit in die Rentenversicherung einzahlen und bei Erreichen des nötigen Alters die Rückerstattung der Beiträge beantragen. Eine Frage noch: bekomme ich da alles oder nur den Arbeitnehmeranteil zurück? Übrigens: In die Heiligen Hallen und die Pensionskasse des Architektenstandes kommen Ingenieure wie ich nicht rein. Vielleicht verstehen wir dafür zu viel vom Häuser bauen :-)
B*sserrechneram 24.06.2015 | 08:18
Korrektur: Richtig ist natürlich, dass die Beitragserstattung (für 2 Jahre) 13576 EUR beträgt. Plus Beitragszahlung für 3 Jahre sind dann mit dem mtl. Rentenbetrag von 144 EUR insgesamt 16576 EUR aufzuholen, ergibt 10 Jahre "Laufzeit" ...ist dann nicht mehr ganz so attraktiv. Gruß w.
sandraam 24.06.2015 | 15:57
Nach § 210 Abs. 3 S. 1 SGB 6 werden Beiträge in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben. Erstattungsfähig ist demnach nur der tatsächliche Beitragsanteil des Versicherten. --> Sie bekommen also nur Ihren Arbeitnehmeranteil erstattet.
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