Widersprüchlich ist, dass die Krankenkasse Sie als Selbständige eingestuft hat, während Sie Ihr Einkommen als Arbeitnehmer versteuern.
Sie sollten den Bescheid der Krankenkasse und den letzten Steuerbescheid als Anlage zum Antrag auf Kontenklärung beifügen.
Bei Personen, die während der Erziehungszeiten mehr als geringfügig selbständig tätig waren, werden Berücksichtigungszeiten nur anerkannt, wenn für die Zeit der selbständigen Tätigkeit Pflichtbeiträge entrichtet wurden.
Ein Arbeitnehmerverhältnis führt grds. immer zur Anrechnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten.