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Experten-Antwort

Selbständigkeit bei einem Auftraggeber?

von Christian Schneider24.06.2011 | 16:00
1575 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, bei meinem Start ins Berufsleben stellt sich mir die Frage, ob meine Situation als "selbständig" oder als "scheinselbständig" einzustufen ist. (Mir ist bewusst, dass die Antworten hier nicht rechtsbindend sind. Ich versuche nur im Vorfeld Informationen zu sammeln) Meine Situation: 1. Ich arbeite als Designer für Inneneinrichtungen für EIN Atelier, das meine Entwürfe über Agenten in verschiedenen Ländern verkauft. Ein Teil des jeweiligen Verkaufserlöses geht an den Agenten, ein Teil an das Atelier und ein Teil an mich. (Ich werde also nur für einen verkauften Entwurf bezahlt und erhalte kein fixes monatliches Gehalt) 2. Ich habe keinen Vertrag mit dem Atelier und kann meine Arbeitszeiten absolut einteilen wie ich möchte. Könnte mir also auch Urlaub nehmen, wann ich will und wie lang ich will. 3. Von dem Auftraggeber erhalte ich keine konkreten Anweisungen oder Vorgaben sondern nur eine grobe Richtung in die ich arbeiten soll. Ich bin also in meinem kreativen Schaffen eigenständig. Ist meine Tätigkeit damit als selbständig oder scheinselbständig zu werten? Für eine Antwort danke ich bereits im Voraus sehr herzlich. Mit den besten Güßen Christian Schneider

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

KSCam 24.06.2011 | 17:23
....dann würde ich aus dem Bauch heraus feststellen, dass Sie selbständig sind, also nicht Arbeitnehmer Ihres "Auftraggebers". Allerdings sind Sie damit auch "Selbständiger mit nur einem Auftraggeber" und somit grundsätzlich versicherungspflichtig (§2 Nr. 9 SGB 6) in der Rentenversicherung. Die Versicherungspflich wäre gegeben solange a) Sie nur einen Auftraggeber haben, b) Sie keine eigenen Angestellten beschäftigen, c) der Gewinn monatlich 400 € übersteigt. PS: für die ersten 3 Jahre können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Genaues wissen Sie wenn Sie das von der DRV überprüfen lassen.
-/-am 25.06.2011 | 17:09
Designer könnte selbständige künstlerische Tätigkeit sein. Es empfiehlt sich daher mal mit der Künstlersozialkasse Kontakt aufzunehmen.
Christian Schneideram 26.06.2011 | 19:44
Hallo, erst einmal danke für die bisherigen Antworten. Ich hätte gleich dazuschreiben sollen, dass es mir bei der Einstufung meiner jetzigen Situation (selbständig oder nicht) darum geht, ob ich mich bei der Künstlersozialkasse versichern kann oder nicht. Meine Recherche hatte ergeben, dass es bei der DRV die Statusfeststellung gibt. Bevor ich diese jedoch durchführe, wollte ich vorerst (natürlich nicht bindend) erfahren, ob es sich anhand meiner obigen Situation um eine Selbständigkeit handelt bzw. um eine Scheinselbständigkeit handeln würde. Die Frage, die sich mir eigentlich stellt ist deshalb, ob ich mich als Selbständiger bei der Künstlersozialkasse versichern kann/muss. Für Hilfe und Hinweise zur Beantwortung bin ich schon jetzt dankbar. Mit den besten Grüßen, Christian Schneider
-/-am 26.06.2011 | 20:08
Die Frage ob jemadn Künstler ist, entscheidet die Künstlersozialkasse in eigener Zuständigkeit. Das wird hier keiner beurteilen können, wer Künstler ist und wer nicht. Antrag dort stellen und abwarten. Wenn keine Künstlereigenschaft vorliegt, erfolgt automatisch eine Weiterletiung an den zuständigen Rentenversicherungsträger, der dann (Schein-) Selbständigkeit prüft.
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