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Experten-Antwort

Selbständigkeit, Definition regelmäßiges Einkommen

von flo16.06.2011 | 21:03
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Hallo, ich bin seit wenigen Monaten selbstständig als Zimmerermeister tätig, somit auch in die Handwerksrolle eingetragen, wodurch die Versicherungspflicht besteht. Allerdings betreibe ich die Selbstständigkeit neben dem Studium und habe bislangs immer Einkünfte unter 400,-€ gehabt, nun steht aber die vorlesungsfreie Zeit an. Sodass es mir möglich wäre ein wenig mehr zu verdienen, also mehr als die 400,-€ allerdings nur den einen Monat. Also nun meine eigentliche Frage, wie definiert sich die Regelmäßigkeit? Ist eine einmalige Überschreitung schon nicht mehr regelmäßig? Darf ich die 400,-€ Grenze überschreiten und beitragsfrei bleiben, solange ich nicht die Jahressumme von 4800,-€ nicht überschreite? Würde mich sehr über Eure Hilfe freuen!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Feststellung, ob eine selbständige Tätigkeit versicherungsfrei aufgrund Geringfügigkeit ist, wird stets vorausschauend beurteilt und zwar anhand des aktuell nachgewiesenen Arbeitseinkommens. Demzufolge ist es für eine festgestellte Versicherungsfreiheit unbeachtlich, wenn Sie in einem Monat über der 400,00 Euro-Grenze verdienen. Maßgebend für die Beitragsberechnung sind die Angaben aus Ihrem Einkommenssteuerbescheid bzw. eine entsprechende Bescheinigung Ihres Finanzamtes.

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