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Experten-Antwort

Selbständigkeit Dozent Rentenversicherungsbeiträge

von MJ26.11.2019 | 15:48
95 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin ab nächste Jahr als freier Dozent tätig und somit Rentenversicherungspflichtig. Es wird Monate geben, da bleibe ich unter 450 Euro Verdienst. In Prüfungs- und Hospitationszeiten können es dafür locker über 1000 Euro werden. Wie berechnet sich der Rentenversicherungsbeitrag. Immer vom monatlichen Einkommen, so dass in den Monaten unter 450 Euro die Pflichtbeiträge entfallen. Oder wird irgendwie auf das Jahreseinkommen geschaut? Vielen Dank im Voraus, MJ

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MJ,

ich möchte auf die Antwort von `***` verweisen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

****am 27.11.2019 | 13:33
Hallo Mj, für die Beitragsberechnung gem. §165 SGB 6 ist maßgebend das Jahreseinkommen, also der Gewinn lt. Einkommensteuerbescheid. Übersteigt dieser 5400.- Euro pro Jahr (12x 450,- Euro)liegt keine geringfügige selbst. Tätigkeit vor im Sinne des § 8 SGB 4. Am besten machst Du mal einen Beratungstermin in der nächsten Beratungsstelle und läßt Dich beraten, ob der Einkommensgerechte Beitrag oder 1/2 Regelbeitrag für Dich günstiger ist. Noch einen schönen Tag
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