Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist aus Sicht der Rentenversicherung als Auftraggeber anzusehen. Der Verein bekommt von den Mitgliedern den Auftrag zur Erstellung einer Steuererklärung. Diesen Auftrag delegiert er als seine eigene Aufgabe an den Beratungsstellenleiter weiter. Die Beratungsstellenleiter sind also Erfüllungsgehilfen des Vereins.
Beratungsstellenleiter sind somit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn Sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für die Lohnsteuerhilfe beschäftigt sind und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (§ 2 Nr. 9 SGB VI). Sie arbeiten „im Wesentlichen“ für die Lohnsteuerhilfe, wenn Sie mindestens fünf Sechstel der gesamten Einkünfte alleine aus dieser Tätigkeit erzielen. Bei der Entscheidung über die Versicherungspflicht muss stets jeder Einzelfall betrachtet werden. Dazu müssten die entsprechenden Verträge überprüft bzw. noch zusätzliche Angaben gemacht werden.
Diese Prüfung würde aber den Rahmen dieses Forums sprengen. Bitte vereinbaren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Beratungstermin, um die Frage nach der Versicherungspflicht abschließend zu klären.