Sie sollten die Frage umgehend mit Ihrem zuständigen Rehabilitations-Fachberater klären.
Sollte die Umschulung einerseits aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein, kann es schon mehr als bedenklich sein, wenn es andererseits noch möglich ist, neben einer "Vollzeitausbildung" zusätzlich mehr als 15 Stunden zu arbeiten.