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Experten-Antwort

Selbständigkeit über 15h während Umschulung erlaubt?

von Manfred 18.08.2018 | 14:00
772 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich beginne demnächst eine durch die DRV geförderte Weiterbildung zum Lebensmitteltechniker, da ich aufgrund verschiedener Erkrankungen nicht mehr in der Küche selbst arbeiten kann. Ich habe mich vor einem Jahr mit einem Kollegen zusammengetan und wir haben gemeinsam ein Gewerbe (Lokal) eröffnet. Ich kümmere mich ausschließlich ums Büro in frei eingeteilter Zeit, er macht den Laden. Meine Arbeitszeit beträgt maximal 18 Stunden pro Woche (Buchführen, Bestellungen usw.) Kann ich mit dem Gewerbe weitermachen während der Umschulung? Das BfW ist in direkter Wohnortnähe, das ist schon mal kein Problem. Mir ist bewusst, dass mein Verdienstanteil an das Übergangsgeld angerechnet wird, mir geht es speziell darum, dass es per se kein Nebengewerbe ist. Ich werde weiterhin über 15 Stunden pro Woche im Laden sein (abends, WE) Ist das so gestattet?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2018 | 13:28

Sie sollten die Frage umgehend mit Ihrem zuständigen Rehabilitations-Fachberater klären.

Sollte die Umschulung einerseits aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein, kann es schon mehr als bedenklich sein, wenn es andererseits noch möglich ist, neben einer "Vollzeitausbildung" zusätzlich mehr als 15 Stunden zu arbeiten.

2 Antworten

Peteram 18.08.2018 | 14:14
Ich denke da gibt es keine Probleme und ist so gestattet.
DRVam 18.08.2018 | 16:42
Hallo, ich beginne demnächst eine durch die DRV geförderte Weiterbildung zum Lebensmitteltechniker, da ich aufgrund verschiedener Erkrankungen nicht mehr in der Küche selbst arbeiten kann. Ich habe mich vor einem Jahr mit einem Kollegen zusammengetan und wir haben gemeinsam ein Gewerbe (Lokal) eröffnet. Ich kümmere mich ausschließlich ums Büro in frei eingeteilter Zeit, er macht den Laden. Meine Arbeitszeit beträgt maximal 18 Stunden pro Woche (Buchführen, Bestellungen usw.) Kann ich mit dem Gewerbe weitermachen während der Umschulung? Das BfW ist in direkter Wohnortnähe, das ist schon mal kein Problem. Mir ist bewusst, dass mein Verdienstanteil an das Übergangsgeld angerechnet wird, mir geht es speziell darum, dass es per se kein Nebengewerbe ist. Ich werde weiterhin über 15 Stunden pro Woche im Laden sein (abends, WE) Ist das so gestattet?
Ich denke da gibt es keine Probleme und ist so gestattet.
Mit dem denken ist das so eine Sache. Ich kann nur hoffen, dass Sie Ihren Rehafachberater über Ihre Selbständigkeit informiert haben. Falls nicht (was ich völlig unverständlich wäre), sollten Sie dieses noch vor Beginn Ihrer Weiterbildung tun. Dieser wird dann prüfen oder prüfen lassen, inwieweit Ihre Selbständigkeit mit der Weiterbildung vereinbar ist. Letztendlich darf der Erfolg der Weiterbildung dadurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet sein.
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