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Selbständigkeit und Rente

von ulrike22.09.2008 | 10:06
974 Ansichten
2 Antworten

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Mein Lebenspartner ist Jahrgang 1944, das heisst er wird Ende nächstes Jahres 65 Jahre alt. Seit 13 Jahren ist er selbständig. Wenn er schon heute mit 64 Jahren Rente beantragen würde, dann kann er doch nur 400 € im Monat dazuverdienen. Wie erfolgt diese Anrechnung des Nebeneinkommens aus der Selbständigkeit? Wird diese Anrechnung jährlich vorgenommen oder monatlich? Und was ist im Falle der Überschreitung der 400 €-Grenze zu erwarten? Muss er dann die gesamte Rente zurückzahlen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Selbständigen zählt zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenze der steuerrechtliche Gewinn:

Bei Selbständigen, die zur Buchführung verpflichtet sind (oder freiwillig Bücher führen) gilt als der Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

Formel:

Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres

./. Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres

+ Entnahmen im Wirtschaftsjahr

./. Einlagen im Wirtschaftsjahr

= Gewinn

Sofern kein Gewinn anfällt, ist auch kein Arbeitseinkommen vorhanden.

Der Gewinn darf aber pro Monat 400,- EUR nicht überschreiten.

1 Antworten

Rosannaam 22.09.2008 | 10:50
Eine vorzeitige Altersrente (vor dem 65. Lebensjahr) kann er aber nur erhalten, wenn er mindestens 35 Versicherungsjahre zurückgelegt hat.
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