Die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hängt unter anderem davon ab, dass das Leistungsvermögen des Versicherten auch in der Zeit nach Rentenbewilligung weiterhin gemindert ist. Aus diesem Grund sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen für den weiteren Rentenanspruch regelmäßig zu überprüfen. Die konkrete Umsetzung dieses Kontrollverfahrens, wie die Versendung des Fragebogens, liegt dabei in den Händen des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Die Termine für die Kontrollanfragen werden also jeweils individuell nach den Umständen des Einzelfalles festgelegt.