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Experten-Antwort

Selbsteinschätzung für einen verschlimmerungssntrag

von Sabrina18.03.2025 | 20:04
504 Ansichten
5 Antworten
Wie oder wss schreibt man in einer Selbstdarstellung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.03.2025 | 10:13

Hallo Sabrina,

bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente (auch bei Weiterzahlung) haben Sie auf dem Fragebogen R215, dem Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0215.html

die Möglichkeit dem sozialmedizinischen Dienst Ihre gesundheitlichen Einschränkungen mitzuteilen, damit sich unsere Ärzte ein Bild darüber machen können, welche Probleme Sie bei der Ausübung Ihrer Arbeit oder im Alltag haben. Sie können die für Sie zutreffenden Fragen beantworten. Gibt es darüber hinaus Mitteilungen von Ihnen an unsere Ärzte, so schreiben Sie diese bitte auf den R215 oder ein zusätzliches Blatt. Es geht dabei um Ihre persönliche Einschätzung.

 

Sofern Sie einen Antrag auf Verschlimmerung/Neufeststellung einer Schwerbehinderung stellen müssen, kann in diesem Forum keine Antwort gegeben werden.

 

Grüße vom Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

HJOam 18.03.2025 | 20:28
Da schreiben Sie alles das, von dem Sie der Meinung sind, dass die DRV es wissen müsste. Beispielsweise das die Nebenwirkungen Ihrer Medikamente bis weit in den Tag reichen, dass Ihnen Schmerzen die Aktivität einschränken und Sie nach dem Wäsche aufhängen eine Stunde schlafen müssen. Aber niemand hier kennt Ihre Krankheiten und Handicaps. Das waren nur Beispiele, das Sie sich überhaupt was darunter vorstellen müssen. Der Selbsteinschätzungsbogen ist freiwillig, ich persönlich halte ihn allerdings für hilfreich.
Schade am 18.03.2025 | 22:08
Man schreibt deutsch und zwar so, dass der Empfänger erkennt warum Sie glauben erwerbsgemindert zu sein. Und am besten untermauert man das mit fachkundigen Arztaussagen.
?am 19.03.2025 | 08:17
Einen sogenannten Verschlimmerungsantrag kenne ich nur im Zusammenhang mit einem GdB. Inwiefern gibt es rentenrechtlich einen Verschlimmerungsantrag ? Oder ist hier gemeint, von Teil-EM zur vollen EM ?
Maximiliane am 19.03.2025 | 12:34
? schrieb

Einen sogenannten Verschlimmerungsantrag kenne ich nur im Zusammenhang mit einem GdB. Inwiefern gibt es rentenrechtlich einen Verschlimmerungsantrag ?

Oder ist hier gemeint, von Teil-EM zur vollen EM ?

Natürlich von Teil zu Voll Und wenn Sie diese dann bekommt, was Gott verhindern möge, kann sie dann wieder arbeiten gehen, sauber
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