Hallo Sabrina,
bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente (auch bei Weiterzahlung) haben Sie auf dem Fragebogen R215, dem Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0215.html
die Möglichkeit dem sozialmedizinischen Dienst Ihre gesundheitlichen Einschränkungen mitzuteilen, damit sich unsere Ärzte ein Bild darüber machen können, welche Probleme Sie bei der Ausübung Ihrer Arbeit oder im Alltag haben. Sie können die für Sie zutreffenden Fragen beantworten. Gibt es darüber hinaus Mitteilungen von Ihnen an unsere Ärzte, so schreiben Sie diese bitte auf den R215 oder ein zusätzliches Blatt. Es geht dabei um Ihre persönliche Einschätzung.
Sofern Sie einen Antrag auf Verschlimmerung/Neufeststellung einer Schwerbehinderung stellen müssen, kann in diesem Forum keine Antwort gegeben werden.
Grüße vom Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung
Einen sogenannten Verschlimmerungsantrag kenne ich nur im Zusammenhang mit einem GdB. Inwiefern gibt es rentenrechtlich einen Verschlimmerungsantrag ?
Oder ist hier gemeint, von Teil-EM zur vollen EM ?
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