Hallo Walli,
Der Selbsteinschätzungsbogen R0215 ergänzt Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente und beschreibt Ihre Sicht auf Beeinträchtigungen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV ) bewertet diesen als hilfreiche Zusatzinfo neben ärztlichen Gutachten und nicht als alleiniges Kriterium. Mögliche Widersprüche zwischen Ihren Angaben und medizinischen Gutachten werden abgeklärt, oft durch Nachfragen bei den Ärzten oder auch erneute Begutachtungen. Eine ehrliche und detaillierte Beschreibung stärkt typischerweise Ihren Antrag, da diese Kooperationsbereitschaft zeigt.
Bei Zweifeln können Sie vor Ablauf der Antragsfrist Ergänzungen nachreichen oder Ihren Arzt um eine passende Stellungnahme bitten.
Wir empfehlen Ihnen daher, das weitere Verfahren und den Bescheid abzuwarten.
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, haben Sie auch die Möglichkeit, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Termin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung