Hallo Anastasia,
Grundsätzlich können Sie neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente eine Weiterbildung besuchen. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Stundenzahl ist nicht bestimmt.
Voraussetzung dafür, dass die Weiterbildung evtl. als Reha-Leistungen erbracht würde, ist unter anderem eine positive Erfolgsprognose für die Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Von einer wesentlichen Besserung kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig behoben werden kann.
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bedeutet, dass die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben dauerhaft behoben wird.
Letztendlich handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung, die Sie abschließend mit Ihrer Rehafachberaterin klären sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung