Hallo Pianoman,
es ist grundsätzlich richtig, dass die Einnahmen aus Ihrer künstlerischen Tätigkeit anzurechnen sind.
Dies hängt unter anderem auch von der Höhe der erzielten Einkünfte ab.
Hierzu benötigt die Rentenversicherung entsprechende Nachweise. Dies sind zum einen die Abrechnungen, zum anderen die Kontoauszüge aus denen sich das Datum des Zahlungseinganges und die Höhe der Leistungen für die Auftritte ergibt.
Es reicht aus, wenn Sie diese Unterlagen in Kopie einreichen. Die Angaben auf den Kontoauszügen können Sie bis auf den Betrag und das Datum des Zahlungseinganges der betreffenden Auftritte schwärzen.
Wie sich dann die Anrechnung konkret auswirkt, also ob es überhaupt zur Anrechnung kommt und wenn dies zutrifft,
in welcher Höhe wird durch die entsprechende Fachabteilung der Deutschen Rentenversicherung geprüft und sie erhalten so dann hierüber schriftlich Bescheid.
Sie können sich hierzu jedoch auch vorab durch Ihren nächstgelegenen Rentenversicherungsträger beraten lassen.
Hierzu können Sie einen persönlichen Beratungstermin unter der kostenlosen Hotline 0800 1000 4800 vereinbaren.