Wie "Knut Rassmussen" schon gesagt hat, die Rentenbeiträge, die Sie bisher - auch als Existenzgründer - in die Rentenversicherung eingezahlt haben, gehen Ihnen nicht verloren.
Zahlen Sie aber keine Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit mehr, geht Ihnen, wie von "Knut Rassmussen" bereits dargestellt, grundsätzlich spätestens nach 2 Jahren der Erwerbsminderungsrentenschutz verloren.
Sie sollten sich aber auf jeden Fall, insbesondere was den Erwerbsminderungsrentenschutz angeht, in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten lassen. Die für Sie nächstgelegene können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" ermitteln.