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Experten-Antwort

Selbstständig, aber noch keine 18 Jahre anrechnungsfähig

von S.D.Ullrich13.10.2010 | 10:19
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine dringende Frage.. ich habe mich letztes jahr im Fahrzeuglackierberuf selbstständig gemacht und bin auch in der Handwerksrolle eingetragen. ich soll nun (wenn ich mehr als 400 euro gewinn habe) 250 euro in die rentenkasse einzahlen.. ab Mai sind diese 2 Jahre vorbei, ab dann soll dann ein betrag von 560 euro MONATLICH eingezahlt werden... Ich habe schon so viel im Internet gesucht und bin nicht fündig geworden. Ich habe mich wieder vorerst mal anstellen lassen um den hohen kosten zu entgehen weil ich mir diese nicht leisten kann. (Bin noch im existenzaufbau). Mir wird leider immer wieder von anderen gesagt das es da keinen weg dran vorbei gibt. was hat das mit den 19,9 % auf sich? ich würde dann monatlich meine steuer machen und darauf hin den betrag zahlen und dann wäre gut?? durch die teilzeit anstellung falle ich in der krankenversicherung aus der privaten raus was ich eigentlich verhindern möchte. (Ich zahle im endeffekt bei der privaten den gleichen beitrag wie bei einer gesetzlichen habe aber wesentlich mehr vorteile was die leistung der kostenübernahme betrifft.) durch die anstellung fall ich noch mehr zurück.. mir wurde gesagt: da wo ich mehr verdiene( gewerbe oder anstellung) da bin ich sozialversicherungspflichtig. soll ich jetzt mit meinen jungen 28 jahren wieder alles hin schmeißen und die selbstständigkeit an den nagel hängen nur weil ein betrag von 560 euro mich platt macht? ich bin ziemlich sauer auf diese renten sache. 2 bekannte von mir haben ein ähnliches problem. ich hoffe mir kann hier jemand helfen, ich bin gerade ziemlich verzweifelt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Tat ist es so, dass gewerbetreibende in Handwerksbetrieben sich erst von der Versicherungspflicht befreien lassen können, wenn für sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Ist dies nicht der Fall, dann besteht Beitragspflicht. Als Beitrag kann bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Junghandwerkerbeitrag (halber Regelbeitrag) von derzeit 254,22 Euro gezahlt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist der Regelbeitrag von 508,45 Euro zu zahlen. Der jeweilige Beitrag entspricht dann einem Einkommen, von jährlich 15330,- Euro beim halben Regelbeitrag, oder 30660,- Euro beim Regelbeitrag. Wird z.B. durch einen Steuerbescheid ein niedrigeres Einkommen nachgewiesen, dann verringert sich der zu zahlende monatliche Beitrag. Bei Zahlung eines sogenannten einkommensgerechten Beitrages, kann sich der monatliche Beitrag auf bis zu 79,60 Euro verringern. Allerdings muss die Wahl, dass eine einkommensgerechte Zahlung erfolgen soll, diese dem Rentenversicherungsträger vorher mitgeteilt werden. Sie sollten sich daher unbedingt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und ggfs. darauf hinweisen, dass Sie einkommensgerechte Beiträge entrichten möchten. Sollte Ihr monatliches Einkommen (steuerlicher Gewinn) allerdings höher ausfallen, als die oben angegebenen Grenzen, dann wäre u.U. auch ein höherer Beitrag zu leisten. Der Beitrag entspricht hierbei zur Zeit 19,9 Prozent (allgemeiner Beitragsatz zur gesetzlichen Rentenversicherung) des steuerlichen Gewinns.

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2 Antworten

RFnam 13.10.2010 | 11:59
Um die Problematik der Rentenversicherung bei Selbständigen ausführlich zu erläutern, fehlt hier einfach der Platz. Ausserdem ist fraglich, ob Sie alles sofort ohne Zwischen- und Rückfragen verstehen. Ich empfehle Ihnen, bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren und sich dort alles erklären zu lassen. Dort kann Ihnen auch Unterstützung beim Ausfüllen anfallender Formulare und Beschaffung von Nachweisen gegeben werden. ---------------------------------------------------------- Übrigends, werden nicht von den Hanswerkskammern Kurse für Existenzgründer durchgeführt, in denen auch die Rentenversicherung besprochen wird ?
S.D.Ullricham 13.10.2010 | 22:29
Vielen lieben Dank.. es gibt also doch noch ein Lichtblick :) werde mich bei der stelle nochmals genauer durchfragen.. aber wenn es eine möglichkeit gibt nicht gleich die vollen beiträge zahlen zu müssen dann kanns ja vorwärts gehen... vielen vielen dank nochmal...
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